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Experten-Antwort

vorbehalt einer Rentenzahlung bis zum Urteil

von Uwe02.05.2015 | 21:50
1712 Ansichten
10 Antworten

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Ich habe gelesen, dass eine EM-Rente auf Dauer entzogen werden sollte! Das ging zum Gericht! Hierauf schrieb die DRV das die Rente bis zum gerichtl. Entscheid unter vorbehalt weitergezahlt wird! Was heisst das? Muss der klagende Rentner bei einer späteren negativen Gerichtsentscheidung die bis Dato gezahlte EM- Rente zurückzahlen? Das verstehe ich nicht!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, grundsätzlich könnte die Rente zurückgefordert werden.

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9 Antworten

Sozialröchler?am 02.05.2015 | 23:31
Ja, muss er.
Uweam 03.05.2015 | 00:35
Muss der klagende Rentner bei einer späteren negativen Gerichtsentscheidung die bis Dato dgezahlte EM-Rente zurückzahlen?
Ja, muss er.
Da frag ich mich wer sich da noch traut gegen die DRV zu klagen? Dann frag ich mich wer sich da noch traut zu klagen?
uweam 04.05.2015 | 11:32
Danke für die Antwort aber mit "könnte" kann ich nichts anfangen! Gibt es Beispiele?
Santanderam 04.05.2015 | 11:42
Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wenn der Richter der Klage zustimmt läuft die Rente weiter. Wenn der Richter der Klage nicht zustimmt wird die Rente von der DRV zurückgefordert.
uweam 04.05.2015 | 12:28
Ich verstehe das schon! Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann! Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein! Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte! Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!
GroKoam 04.05.2015 | 18:05
Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wenn der Richter der Klage zustimmt läuft die Rente weiter. Wenn der Richter der Klage nicht zustimmt wird die Rente von der DRV zurückgefordert.
Ich verstehe das schon! Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann! Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein! Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte! Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!
Er/Sie muß die Rente ja nicht annehmen.
Uweam 04.05.2015 | 19:10
Naja, das hilft auch nicht weiter!!!!!!
Uweam 04.05.2015 | 19:10
Naja, das hilft auch nicht weiter!!!!!!
uweam 06.05.2015 | 20:11
Ich verstehe das schon! Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann! Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein! Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte! Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!
Er/Sie muß die Rente ja nicht annehmen.
Ein tolle Antwort!
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