vorbehalt einer Rentenzahlung bis zum Urteil

von
Uwe

Ich habe gelesen, dass eine EM-Rente auf Dauer entzogen werden sollte!
Das ging zum Gericht! Hierauf schrieb die DRV das die Rente bis zum gerichtl. Entscheid unter vorbehalt weitergezahlt wird!
Was heisst das?
Muss der klagende Rentner bei einer späteren negativen Gerichtsentscheidung die bis Dato gezahlte EM- Rente zurückzahlen?
Das verstehe ich nicht!

von
Sozialröchler?

Zitiert von:

Muss der klagende Rentner bei einer späteren negativen Gerichtsentscheidung die bis Dato gezahlte EM-Rente zurückzahlen?

Ja, muss er.

Experten-Antwort

Ja, grundsätzlich könnte die Rente zurückgefordert werden.

von
uwe

Zitiert von: Techniker

Ja, grundsätzlich könnte die Rente zurückgefordert werden.

Danke für die Antwort aber mit "könnte" kann ich nichts anfangen!
Gibt es Beispiele?

von
Santander

Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wenn der Richter der Klage zustimmt läuft die Rente weiter. Wenn der Richter der Klage nicht zustimmt wird die Rente von der DRV zurückgefordert.

von
uwe

Zitiert von: Santander

Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wenn der Richter der Klage zustimmt läuft die Rente weiter. Wenn der Richter der Klage nicht zustimmt wird die Rente von der DRV zurückgefordert.

Ich verstehe das schon!
Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann!
Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein!
Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte!
Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!

von
GroKo

Zitiert von: uwe

Zitiert von: Santander

Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wenn der Richter der Klage zustimmt läuft die Rente weiter. Wenn der Richter der Klage nicht zustimmt wird die Rente von der DRV zurückgefordert.

Ich verstehe das schon!
Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann!
Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein!
Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte!
Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!


Er/Sie muß die Rente ja nicht annehmen.

von
uwe

Zitiert von: GroKo

Zitiert von: uwe

Zitiert von: Santander

Was ist daran so schwer zu verstehen ? Wenn der Richter der Klage zustimmt läuft die Rente weiter. Wenn der Richter der Klage nicht zustimmt wird die Rente von der DRV zurückgefordert.

Ich verstehe das schon!
Nur allgemein ist im Netz zu lesen, dass die Rente nicht zurückgefordert werden kann!
Das scheint wohl bei vielen ein Irrtum vom Amt zu sein!
Nur frage ich mich wirklich, wenn sich Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen und es dann ein für den Rentner negatives Urteil gibt wie er/sie die (zu Unrecht?) erhaltene Rente jemals wieder zurückzahlen sollte!
Er/Sie wäre für den Rest seines Lebens wirtschaftlich am Ende!


Er/Sie muß die Rente ja nicht annehmen.

Ein tolle Antwort!

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