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Experten-Antwort

Vordruck R 3212

von Paula11.02.2013 | 13:17
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4 Antworten

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Hallo, der AHB Entlassungsbericht sagt aus, dass generell (auch in der letzten Tätigkeit) nur noch leichte körperliche Tätigkeiten mit ganz vielen Einschränkungen 3 bis unter 6 Stunden täglich ausgeübt werden können. Eine wesentliche Verbesserung ist langfristig nicht zu erwarten. Daraufhin habe ich einen Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gestellt und werde nach dem Ende der AU nur noch in Teilzeit ( unter 6 Stunden) arbeiten. Jetzt erhielt ich den Vordruck R 3212, der von meinem Arbeitgeber auszufüllen ist. Wofür wird der benötigt? Ist damit bereits über den Rentenanspruch entschieden? Ich bin nach 1961 geboren. Vielen Dank. Paula

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2013 | 15:21

Guten Tag. Wie "zelda" richtig ausgeführt hat, können Sie noch nicht davon ausgehen, dass über Ihren Rentenantrag bereits entschieden wurde. Um über Ihren Antrag vollumfänglich entscheiden zu können, insbesondere, ob ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder aber voller Erwerbsminderung besteht, müssen -u.a.- die Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis sorgfältig und vollständig von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden.

3 Antworten

=//=am 11.02.2013 | 13:46
Es reicht zur Beantwortung nicht aus, wenn Sie uns hier nur die Vordrucknummer angeben! Vermutlich ist es eine Anfrage an Ihren Arbeitgeber, ob er bereit ist, Ihnen einen Teilzeitarbeitsplatz anzubieten. Dies ist dann der Fall, wenn Sie noch Vollzeit arbeiten, das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt UND Ihrer bisher ausgeübten Beschäftigung bei 3 - unter 6 Stunden liegt. Solange Sie aus medizinischen Gründen noch mehr als 6 Stunden arbeiten (können), erhalten Sie dann eine teilweise Erwerbsminderungsrente (§ 8 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Kann Ihr Arbeitgeber einer Reduzierung Ihrer täglichen Arbeitszeit aus den in § 8 Abs. 4 TzBFG genannten Gründen NICHT zustimmen, erhalten Sie eine volle EM-Rente (auf Zeit). Wäre nett, wenn Sie mir mitteilen würden, ob meine Vermutung stimmt. Dieses Schreiben wird nur an den Arbeitgeber gesandt, wenn feststeht, DASS Erwerbsminderung grundsätzlich besteht. Die Frage ist dann nur noch, ob teilweise oder volle EM.
Paulaam 11.02.2013 | 15:02
Vielen Dank. Bei dem o. a. Vordruck handelt es sich um: Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Vom Arbeitgeber sind Angaben zu machen über den Beginn und ggf. Befristung des Arbeitsverhältnisses, weiteres Bestehen der Beschäftigung bei evtl. Bewilligung, Berufsstellung, Arbeitszeit, Stellenbeschreibung, Entgelt, Tarifvertrag. Mein Antrag auf Teilzeitarbeit wird von meinem Arbeitgeber problemlos bewilligt werden. Paula
zeldaam 11.02.2013 | 18:05
Hallo, wenn der Vordruck R 3212 ( = Arbeitgeberauskunft) Ihnen zugesandt wird, können Sie noch nicht davon ausgehen, dass über den Rentenanspruch erntschieden wurde. Der Vordruck wird bereits bei Beginn des Rentenverfahrens versandt, auch wenn die medizinischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen wurden. Würde es nur noch um die Möglichkeit eines leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatzes bzw. um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gehen, so wären die Vordruck R 1517 bis R 1519 versandt worden. MfG zelda
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