Guten Tag,
als Witwer meiner verstorbenen Ehefrau habe ich Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus dem Direktversicherungsvertrag der bei dem Arbeitgeber meiner verstorbenen Ehefrau abgeschlossen war.
Ich erhalte danach eine lebenslange Witwerente. Es handelt sich um eine Leistung im Sinne von § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Die Beiträge zur Direktversicherung waren im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.
Da die monatliche Rentenleistung nicht sehr hoch ist, erfolgt die Abfindung der Rente durch Zahlung einer einmaligen Kapitalleistung ("Kleinbetragsabfindung").
Meine Frage: Ist die Kapitalleistung überhaupt in dem Vordruck R0674 zu berücksichtigen?
Wenn ja, welche Angaben sind notwendig?
1.1 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
2.1 § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG
Ich kenne die Höhe der Rente nicht, die kapitalisiert wurde. Wie errechnet sich die Rente, und welcher Bezugszeitraum ist anzugeben?
Vielen Dank.
Alexander K.