Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorgang Ablauf so korrekt? Rententräger nach ok für Minijob bei Arbeitsmarktrente einholen

von HerrMaier06.06.2019 | 10:45
93 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ach ich erhalte -wie soviele hier- zu recht/unrecht (wie hier auch oft geschrieben wird) eine befristete Arbeitsmarktrente. Bisher seit knapp 9 Jahren (immer für 3 Jahre). Verlängerungsantrag läuft bereits. Jetzt frage ich mich, ob folgender Ablauf (falls Rente wieder verlängert wird) so korrekt ist. Ich möchte/kann/soll (lt. Arzt) eine kleine Nebenbeschäftigung (im Rahmen des Erlaubten) ausüben. Möchte für einen Sozialverband ca. 3x die Woche für 2 Stunden auf Minijobbasis Beratungen anbieten. Ich würde den Rententräger also genau fragen, ob diese Tätigkeit erlaubt ist. Also eine Art Erlaubnis einholen. So möchte ich vermeiden, dass ich mich nachträglich rechtfertigen (durch Überprüfung der Rente) muß. Also mit offenen Karten spielen. Mir ist klar, dass jede Tätigkeit dem Rententräger gemeldet werden muß. Ich möchte aber bevor ich diese Tätigkeit überhaupt annehme wissen, wie der REntenträger darauf reagiert! Oder überprüft der Rententräger trotzdem (egal ob ich die Tätigkeit genau mitteile) die Rente? Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Maier,

Sie bewegen sich mit Ihrer geplanten Beschäftigung im Rahmen der gesundheitlichen Einschätzung (teilweise Erwerbsminderung = Sie können zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten). Bei einer Beschäftigung von weniger als 3 Stunden täglich liegt grundsätzlich weiterhin der Tatbestand der Arbeitslosigkeit vor, die bei einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt zur sogenannten Arbeitsmarktrente führt.

Hier im Forum wird Ihnen dennoch niemand, auch wir Experten nicht, abschließend sagen können, wie Ihr Rentenversicherungsträger in Ihrem Einzelfall reagieren wird. Teilen Sie also wie geplant die mögliche Arbeitsaufnahme mit und warten Sie die Äußerung Ihres Rentenversicherungsträgers ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026