Hallo Herr Maier,
Sie bewegen sich mit Ihrer geplanten Beschäftigung im Rahmen der gesundheitlichen Einschätzung (teilweise Erwerbsminderung = Sie können zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten). Bei einer Beschäftigung von weniger als 3 Stunden täglich liegt grundsätzlich weiterhin der Tatbestand der Arbeitslosigkeit vor, die bei einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt zur sogenannten Arbeitsmarktrente führt.
Hier im Forum wird Ihnen dennoch niemand, auch wir Experten nicht, abschließend sagen können, wie Ihr Rentenversicherungsträger in Ihrem Einzelfall reagieren wird. Teilen Sie also wie geplant die mögliche Arbeitsaufnahme mit und warten Sie die Äußerung Ihres Rentenversicherungsträgers ab.