Hallo User Fussballfreund,
zu Frage 1:
Da Sie erst eine Woche arbeitsunfähig waren und nächste Woche wieder arbeiten gehen werden, müssten Sie noch in die Lohnfortzahlung fallen. Dann müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung keine Mitteilung machen. Erst wenn Sie Krankengeld beziehen würden, wäre eine Mitteilung erforderlich.
zu Frage2:
Wenn Sie vor Eintritt des Leistungsfalles Ihre Arbeitszeit und somit Ihr sozialversicherungspflichtiges Entgelt verringern, hat dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die Verlust wäre, dann ist eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll.
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger über die diesen Sachverhalt informieren. Sollte Ihnen auch bereits das Datum der Reduzierung bekannt sein, so teilen Sie dies ebenfalls mit.