Guten Tag,
kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Ein junger Mann ist 2012 an MS erkrankt, Krankengeld-Bezug, Aufforderung durch Krankenkasse, Umdeutung Reha-Antrag und Bewilligung einer v. EM bis 31.01.2016.
Am 31.08.2015 Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente, der Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, sondern noch weiter verschlechtert.
Nun mit Schreiben vom 17.12.2015 Mitteilung der DRV, dass auf Grund des Rentenverfahrens eine Begutachtung erforderlich ist - Termin hierfür am 18.03.2016!!!
Heute Rücksprache mit der DRV, ein früherer Termin für eine Begutachtung sei nicht möglich.
Die Rentenzahlung werde zum 31.01.2016 eingestellt und nach erfolgter Begutachtung ggf. rückwirkend zum 01.02.2016 wieder bewilligt.
Hat der Versicherte irgend eine Möglichkeit, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren?
Oder ist er dem ganzen hilflos ausgeliefert?
Vielen Dank für jeden Hinweis.