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Experten-Antwort

Vorgehensweise Antrag EM-Rente bei Beschäftigungsverhältnis

von Sarina18.07.2012 | 07:41
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5 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur korrekten Vorgehensweise: Ich befinde mich in ungekündigter Stelle (Teilzeit),möchte in ein anderes Bundesland ziehen und mir dort eine neue Stelle suchen. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich keine Vollzeitbeschäftigung ausüben und bin zudem ungelernt. Dennoch bin ich optimistisch, dass ich in einer anderen Stadt einen Teilzeitjob im selben Bereich finden werde. Nun wird mir empfohlen eine teilweise EM-Rente zu beantragen. Wie ist da die richtige Vorgehensweise? Muss ich im Zuge der Antragsstellung den aktuellen Job kündigen und mich arbeitslos melden? Das würde doch eine Sperre nach sich ziehen und ich hätte keine finanziellen Mittel, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Oder kann alles parallel laufen:teilweise EM-Rente beantragen und den alten Teilzeitjob erst kündigen, wenn meine Bewerbungen Erfolg zeigten und ich einen neuen Job am neuen Wohnort beginnen kann? Danke.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Sarina,

aufgrund Ihrer Darstellungen empfiehlt es sich, Ihr Anliegen und Ihre Möglichkeiten bei einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts– und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abzuklären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Sarina,

aufgrund Ihrer Darstellungen empfiehlt es sich, Ihr Anliegen und Ihre Möglichkeiten bei einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts– und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abzuklären.

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3 Antworten

Kölneram 18.07.2012 | 09:13
Die Beantragung der EM-Rente hat nichts damit zu tun ob Sie noch ein Arbeitsverhältnis oder nicht. Auch brauchen Sioe dazu nicht krank geschrieben sein oder ähnliches. Diesen Antrag können Sie immer stellen egal in welcher Situation Sie sich aktuell und bis auf weitres befinden . Sie könenn also paralell alles abwickeln.
Sarinaam 18.07.2012 | 10:10
Zitat von Kölner anzeigenausblenden
Kölner schrieb

Die Beantragung der EM-Rente hat nichts damit zu tun ob Sie noch ein Arbeitsverhältnis oder nicht. Auch brauchen Sioe dazu nicht krank geschrieben sein oder ähnliches. Diesen Antrag können Sie immer stellen egal in welcher Situation Sie sich aktuell und bis auf weitres befinden . Sie könenn also paralell alles abwickeln.

[/quote]

Hallo,

danke schön. Das wollte ich wissen.

Muss ich meinen aktuellen Arbeitgeber denn davon in Kenntnis setzen, dass ich einen solchen Antrag gestellt habe?

Muss ich ihm das Ergebnis mitteilen?

Hatte ja vor erst zu kündigen,wenn ich einen neuen Job gefunden habe.

LG.

[/quote]

Sie sollten ihren Arbeitgeber KEINESFALLS vom Rentenantrag informieren. Das wäre ein riesen Fehler ! Ausserdem müssen Sie dies auch gar nicht. Dazu sind Sie nicht verplfichtet. Desweiteren weiss man ja gar nicht ob ihrem Antrag irgendwann mal dann überhaupt stattgegeben wird bzw. was dabei rauskommt. Er kann ja auch abgelhent werden und dann haben Sie die Pferde umsonst scheu gemacht, wie es so schön heisst.

Eine Info über den Antrag an ihren Chef, könnte unter Umständen dann negative Konsequenzen für Sie haben, die Sie sicher nicht wollen..Dann weiss er ja das Sie krank sind bzw. sich selbst als nicht mehr voll Leistungsfähig einschätzen. Als Chef kommt man da schnell auf falsche Gedanken und versucht soclhe Mitarbeiter , wo vermutet wird das deren Leistungsfähigkeit eingeschränkt oder bedroht ist, dann noch ganz schnell - günstig - los zu werden.

Auch das Ergebnis müssen Sie ihrem Chef nicht zwangsläufig und in jedem Falle mitteilen, zumindest solange nicht bis dies ihr Arbeitsverhältnis direkt und umittelbar in irgendeiner Weise berüht/betrifft. Wenn Sie z.b. Voillzeit beschäftigt wären und dann eine teilweise Rente bekämen müssten Sie ihm das schon sagen. Dann müssten ja die Arbeitszeiten vertraglich neu geregelt und der aktuellen Situation angepasst werden. In jedem Falle wäre sicher auch ein Blick in ihren persönlichen Arbeitsvertrag und/oder den Tarifvertrag zu emfpehlen, was dieser in ihrem Falle und eben der Zuerkennung einer EM-Rente dann genau vorsieht. Der Betriebsrat /Gewerkschaft oder gleich ein Anwalt wird Sie da kompetent beraten.

Gerade im Arbeitsrecht lauern für den Arbeitnehmer sehr viele Fallen die die Arbeitgeber dann im Fall der Fälle gerne ausnutzen.

Hallo, danke schön. Das wollte ich wissen. Muss ich meinen aktuellen Arbeitgeber denn davon in Kenntnis setzen, dass ich einen solchen Antrag gestellt habe? Muss ich ihm das Ergebnis mitteilen? Hatte ja vor erst zu kündigen,wenn ich einen neuen Job gefunden habe. LG.
Kölneram 18.07.2012 | 15:31
Die Beantragung der EM-Rente hat nichts damit zu tun ob Sie noch ein Arbeitsverhältnis oder nicht. Auch brauchen Sioe dazu nicht krank geschrieben sein oder ähnliches. Diesen Antrag können Sie immer stellen egal in welcher Situation Sie sich aktuell und bis auf weitres befinden . Sie könenn also paralell alles abwickeln.
Hallo, danke schön. Das wollte ich wissen. Muss ich meinen aktuellen Arbeitgeber denn davon in Kenntnis setzen, dass ich einen solchen Antrag gestellt habe? Muss ich ihm das Ergebnis mitteilen? Hatte ja vor erst zu kündigen,wenn ich einen neuen Job gefunden habe. LG.
Sie sollten ihren Arbeitgeber KEINESFALLS vom Rentenantrag informieren. Das wäre ein riesen Fehler ! Ausserdem müssen Sie dies auch gar nicht. Dazu sind Sie nicht verplfichtet. Desweiteren weiss man ja gar nicht ob ihrem Antrag irgendwann mal dann überhaupt stattgegeben wird bzw. was dabei rauskommt. Er kann ja auch abgelhent werden und dann haben Sie die Pferde umsonst scheu gemacht, wie es so schön heisst. Eine Info über den Antrag an ihren Chef, könnte unter Umständen dann negative Konsequenzen für Sie haben, die Sie sicher nicht wollen..Dann weiss er ja das Sie krank sind bzw. sich selbst als nicht mehr voll Leistungsfähig einschätzen. Als Chef kommt man da schnell auf falsche Gedanken und versucht soclhe Mitarbeiter , wo vermutet wird das deren Leistungsfähigkeit eingeschränkt oder bedroht ist, dann noch ganz schnell - günstig - los zu werden. Auch das Ergebnis müssen Sie ihrem Chef nicht zwangsläufig und in jedem Falle mitteilen, zumindest solange nicht bis dies ihr Arbeitsverhältnis direkt und umittelbar in irgendeiner Weise berüht/betrifft. Wenn Sie z.b. Voillzeit beschäftigt wären und dann eine teilweise Rente bekämen müssten Sie ihm das schon sagen. Dann müssten ja die Arbeitszeiten vertraglich neu geregelt und der aktuellen Situation angepasst werden. In jedem Falle wäre sicher auch ein Blick in ihren persönlichen Arbeitsvertrag und/oder den Tarifvertrag zu emfpehlen, was dieser in ihrem Falle und eben der Zuerkennung einer EM-Rente dann genau vorsieht. Der Betriebsrat /Gewerkschaft oder gleich ein Anwalt wird Sie da kompetent beraten. Gerade im Arbeitsrecht lauern für den Arbeitnehmer sehr viele Fallen die die Arbeitgeber dann im Fall der Fälle gerne ausnutzen.
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