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Experten-Antwort

Vorgehensweise DRV bei Erwerbsminderungsrente

von Gaby12.11.2012 | 07:50
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Hallo, ich würde gerne wissen, sofern mir jemand eine Antwort geben kann, wie die Vorgehensweise bei der Bearbeitung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente ist? Was ist bislang verstanden habe ist, dass erst einmal geprüft wird, ob die Vorraussetzungen erfüllt sind. Anschließend gehen die Unterlagen zu den Ärzten, die evtl. noch medizinische Unterlagen anfordern. Ist der jeweilige Arzt auch derjenige, der den Antrag ablehnt bzw. genehmigt oder geht das alles in einen Ausschuss? Mich interessiert das, weil man mir gesagt hat, es gäbe wohl einen Ausschuss, der darüber bestimmt und der tagt nur wenige Male im Monate. Dies wäre u. a. auch der Grund, warum man auf eine Entscheidung über den gestellten Antrag so lange warten muss. Vielen Dank schon einmal für die Hilfe. LG Gaby

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von Jockel und Klaus-Peter ist nichts mehr hinzuzufügen.

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5 Antworten

Jockelam 12.11.2012 | 08:31
Hallo, ich denke, dass die Bearbeitungsweise bei den Regionalträgern/DRV Bund variiert. Bei einem der Regionalträger läuft es so: der Antrag geht ein, die medizischen Unterlagen werden in eine gesonderte Akte geheftet und den Ärzten im Haus zugeleitet. Die Ärzte fordern ggf. noch Unterlagen an oder leiten eine Begutachtung ein. Anschließend geben die Ärzte eine Empfehlung, ein Votum ab. Dann geht die medizische Akte wieder in die Verwltungsabteilung zurück und dort wird dann entschieden, ob es zu einer Rentenzahlung kommt oder nicht. Dabei wird maßgeblich das Votum der Ärzte zugrunde gelegt. Das die Entscheidung in einem Ausschuß getroffen wird, ist bei Widersprüchen der Fall. Da gibt es dann einen sogenannten Widerspruchsausschuß und der tritt nicht täglich zusammen. Auf einen Entscheidung über den Erstantrag muss man i.d.R. solange warten, weil es solange dauert, medizische Unterlagen zusammenzustellen/anzufordern/Begutachtungen durchführen zu lassen.
Jockelam 12.11.2012 | 09:41
....jein, also es ist etwa schwierig zu erklären. Die Ärzte geben natürlich die Richtung vor, aber es gibt natürlich auch immer noch eine verwaltungsrechtliche Seite, die es zu beurteilen gibt. Beides im Zusammenspiel, ergibt dann die Entscheidung über den Antrag.
Gabyam 12.11.2012 | 08:38
Ich bin bei der DRV Bund und habe auch mittlerweile einen Brief erhalten. Mich interessierte es nur, damit man besser verstehen kann, warum es eben etwas länger dauert. Ein Grund ist natürlich auch, dass man mit seinem Antrag ja nicht alleine ist. Danke für die Information. In etwa ist es ja tatsächlich so, wie ich es vermutet habe. Ich hatte nur gedacht, dass die Ärzte die Entscheidung treffen.
Klaus-Peteram 12.11.2012 | 12:40
Als erster wird natürlich geprüft ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente überhaupt vorliegen. Wenn dies der Fall ist, geht der Antrag zum med. Dienst der RV. Dort wird dann entschieden welche Massnahmen aus med. Sicht zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind. Dies kann sein : Befundberichtsanforderung bei dem oder den behandelnden Ärzten, Genehmigung einer med. Reha um die Erwerbsfähigkeit dort dann prüfen zu lassen, Begutachtung im Hause der RV oder bei einem externen Gutachter. Auch ist eine Kombinationen ( z.b. erst Befundberichstanforderung und danach noch eine Begutachtung ) dieser Dinge durchaus gängige Praxis. Nachdem alle diese Dinge abgearbeitet wurden und dem med. Dienst vorliegen wird dort dann entscheiden ob aus med. Sicht eine EM vorliegt oder nicht. Wird dies bejaht wird der ganze Sachverhalt noch von einem Juristen im Hause der RV auf Rechtskonformität hin geprüft und dann abgesegnet oder eben nicht. Wenn ja wird der Rentenbescheid erteilt, sonst wird der Antrag abgelehnt. Die finale Entscheidung hat also im Grunde genommen eben nicht der der med. Dienst sondern der Jurist. Wobei sich dieser was die med. Seite anbelangt immer dem Votum des med. Dienstes anschliesst ( mangels med. Kenntnisssen anschliessen muss.. ) . Aber es gibt eben auch Fälle wo die juristische Seite ausschlagened ist und nicht die medizinische. Dies ist oft z.b. im Widerspruchsverfahren und/oder im Klageverfahren dann der Fall. Wird die EM-Rente vom med. Dienst aber abgelehnt und Sie legen auf den dann folgenden ablehnenden Rentenbescheid hin Widerspruch ein , wird die die med. Faktenlage erneut komplett überprüft. Bleibt dann der med. Dienst aber weiterhin bei Ablehnung der EM-Rente kommt ihr Verfahren erst dann vor den sog. Widerspruchaussschuss. Der Ausschuss ist also n u r im Widerspruchsverfahren involviert und dann auch n u r, wenn der med. Dienst bei der Ablehnung der Rente bleibt. Sonst nicht, da dann ja gleich ein positiver Rentenbescheid erteilt wird und ein Votum des Ausschusses nicht notwendig wird. Kommt der Fall dann vor den Ausschuss, entscheidet man dort ob man sich dem Votum des med. Dienstes auf Ablehnung des Widerspruches anschliesst ( was meist der Fall ist !! ) oder nicht. Daraufhin folgt dann entweder der endgültige Bescheid zur Ablehnung des Widerspruches oder - wenn der Ausschuss den med. Dienst überstimmt ( was einem 6er im Lotto gleichkommt .. ) - dann wird der Rentenbescheid erteilt. Das dieser Widerspruchsauschuß mehrmals im Monat tagt kann man so generell NICHT sagen. Meinen Infos nach finden die Sitzungen auch durchaus in weitaus viel längeren Intervallen statt. Dies ist aber von Regionalträger zu Regionalträger völlig verschieden. Fakt ist, kommt so ein Widerspruch erst noch vor diesen Ausschuss verzögert sich das Verfahren zeitlich nicht unerheblich und geht meist immer für den Antragsteller eh negtaiv aus.
Gabyam 12.11.2012 | 13:02
Hallo Klaus-Peter, danke für die sehr informative Ausführung. Das, was sie geschrieben haben, klingt sehr einleuchtend und nachvollziehbar. Nochmals herzlichen Dank, dass Sie sich so viel Zeit dafür genommen haben. Mfg Gaby
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