Als erster wird natürlich geprüft ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug einer EM-Rente überhaupt vorliegen. Wenn dies der Fall ist, geht der Antrag zum med. Dienst der RV. Dort wird dann entschieden welche Massnahmen aus med. Sicht zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind. Dies kann sein :
Befundberichtsanforderung bei dem oder den behandelnden Ärzten, Genehmigung einer med. Reha um die Erwerbsfähigkeit dort dann prüfen zu lassen, Begutachtung im Hause der RV oder bei einem externen Gutachter. Auch ist eine Kombinationen ( z.b. erst Befundberichstanforderung und danach noch eine Begutachtung ) dieser Dinge durchaus gängige Praxis.
Nachdem alle diese Dinge abgearbeitet wurden und dem med. Dienst vorliegen wird dort dann entscheiden ob aus med. Sicht eine EM vorliegt oder nicht. Wird dies bejaht wird der ganze Sachverhalt noch von einem Juristen im Hause der RV auf Rechtskonformität hin geprüft und dann abgesegnet oder eben nicht. Wenn ja wird der Rentenbescheid erteilt, sonst wird der Antrag abgelehnt.
Die finale Entscheidung hat also im Grunde genommen eben nicht der der med. Dienst sondern der Jurist. Wobei sich dieser was die med. Seite anbelangt immer dem Votum des med. Dienstes anschliesst ( mangels med. Kenntnisssen anschliessen muss.. ) . Aber es gibt eben auch Fälle wo die juristische Seite ausschlagened ist und nicht die medizinische. Dies ist oft z.b. im Widerspruchsverfahren und/oder im Klageverfahren dann der Fall.
Wird die EM-Rente vom med. Dienst aber abgelehnt und Sie legen auf den dann folgenden ablehnenden Rentenbescheid hin Widerspruch ein , wird die die med. Faktenlage erneut komplett überprüft. Bleibt dann der med. Dienst aber weiterhin bei Ablehnung der EM-Rente kommt ihr Verfahren erst dann vor den sog. Widerspruchaussschuss. Der Ausschuss ist also n u r im Widerspruchsverfahren involviert und dann auch n u r, wenn der med. Dienst bei der Ablehnung der Rente bleibt. Sonst nicht, da dann ja gleich ein positiver Rentenbescheid erteilt wird und ein Votum des Ausschusses nicht notwendig wird.
Kommt der Fall dann vor den Ausschuss, entscheidet man dort ob man sich dem Votum des med. Dienstes auf Ablehnung des Widerspruches anschliesst ( was meist der Fall ist !! ) oder nicht. Daraufhin folgt dann entweder der endgültige Bescheid zur Ablehnung des Widerspruches oder - wenn der Ausschuss den med. Dienst überstimmt ( was einem 6er im Lotto gleichkommt .. ) - dann wird der Rentenbescheid erteilt.
Das dieser Widerspruchsauschuß mehrmals im Monat tagt kann man so generell NICHT sagen. Meinen Infos nach finden die Sitzungen auch durchaus in weitaus viel längeren Intervallen statt. Dies ist aber von Regionalträger zu Regionalträger völlig verschieden. Fakt ist, kommt so ein Widerspruch erst noch vor diesen Ausschuss verzögert sich das Verfahren zeitlich nicht unerheblich und geht meist immer für den Antragsteller eh negtaiv aus.