Hallo, Micha,
wie ??? bereits erwähnte, geht aus dem Bescheid unter „Ihr Recht“ hervor, an welche Stelle der Widerspruch zu richten ist. In der Regel wird der Vorgang nicht mehr von der eigentlichen Sachbearbeitung erledigt, sondern an die Rechtsmittelstelle bei der DRV BaWü weitergeleitet. Dies bekommen Sie schriftlich nach Eingang des Widerspruchs mitgeteilt.
Dort wird man den Vorgang nochmals überprüfen und über den Sachverhalt erneut in Form eines Widerspruchsbescheides entscheiden.
Ob es zu einer Änderung der Entscheidung kommt bleibt jedoch abzuwarten und kann hier nicht beantwortet werden. Sie können den Widerspruch auch mündlich zur Niederschrift bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe aufnehmen lassen. Dort sind die Berater bei der Formulierung behilflich.