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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente

von Ferdinand08.07.2013 | 15:59
1985 Ansichten
14 Antworten

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Kann Ich mit 52Jahren in Rente gehen, natürlich mit Abschlag.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine vorgezogene Altersrente ist frühestens mit 63 Jahren oder bei Schwerbehinderung zum Rentenbeginn mit 62 Jahren möglich - in beiden Fällen ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich und es fallen natürlich Abschläge an.

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13 Antworten

rvam 08.07.2013 | 16:15
Lieber Ferdinand! Nein - eine Altersrente mit 52 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen! Sie könnten mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen (Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich; Abschlag bis zu 14,4 Prozent!) Herzlichst Ihr rv
Gigiam 08.07.2013 | 17:09
@Ferdinand ist doch der seit Tagen hier bekannte Forentroll. Bitte Beitrag schließen damit nicht wieder endlose und unsinnige Beiträge erscheinen. Danke Gigi
Maikam 08.07.2013 | 20:00
Heute haben wir nicht den 1 April, manche springen an auf jeden Mist.
Arno Dödelam 08.07.2013 | 20:32
Wenn sie mindestens 5 Jahre arbeitslos waren, können sie eine Arbeitsmarktrente bekommen! (Notfalls klagen!)
DarkKnight RVam 09.07.2013 | 06:56
Hallo Ferdinand, mit 52 Jahren können Sie nur eine Rente erhalten, wenn Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind!! Der ein oder andere hier im Forum würde das aufgrund der Frage unterstellen (Ironiemodus aus)..... 8-)
Ferdinandam 09.07.2013 | 08:17
Hallo Dunkler, wie wird man Erwerbsgemindert? P.S. Auf keinen Fall werde Ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.
DarkKnight RVam 09.07.2013 | 12:52
Hallo Ferdinand, mit 52 können Sie höchstens eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen! Um darauf einen Anspruch zu haben müssten sie die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) erfüllen und teilweise oder voll erwerbsgemindert sein!! Bis zur Altersrente haben Sie noch viel viel Zeit!! 8-)
DarkKnight RVam 10.07.2013 | 07:10
Beantragen........ Hier sind die Voraussetzungen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
B´sonam 10.07.2013 | 07:33
Kann Ich mit 52Jahren in Rente gehen, natürlich mit Abschlag.
Wenn sie mindestens 5 Jahre arbeitslos waren, können sie eine Arbeitsmarktrente bekommen! (Notfalls klagen!)
Bitte nennen Sie uns doch dire gesetzliche Grundlage für Ihre "Arbeitsmarktrente nach mindestens 5 Jahren Argbeitsloigkeit".
Per Fredrik Wahlööam 10.07.2013 | 12:19
In Rente gehen kannste mit einem Abschlag von 100 % immer. Wenn du keine Kinder hast, haben zumindestens deine Nachkommen das Problem mit der Rente nicht.
Higham 10.07.2013 | 13:23
Kann Ich mit 52Jahren in Rente gehen, natürlich mit Abschlag.
In Rente gehen kannste mit einem Abschlag von 100 % immer. Wenn du keine Kinder hast, haben zumindestens deine Nachkommen das Problem mit der Rente nicht.
Aha wenn Er keine Kinder hat haben seine Nachkommen..... ist das jetzt ein Paradoxon ?
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