Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

vorgezogene altersrente

von r2d208.11.2011 | 19:28
1776 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Folgender Sachverhalt: Meine Frau ist schwerbeschädigt = 100% - derzeit wird eine EU-Rente bezogen. -Geboren 1953 - -35 Versicherungsjahre- ab wann kann ohne Abschläge die Altersrente beantragt werden? Danke für die Info

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich ist das abschlagsfreie Rentenalter für den Jahrgang 1953 auf 63 Jahre und sieben Monate angehoben. Sollte Ihre Frau allerdings am 01.01.2007 bereits als schwerbehinderter Mensch anerkannt gewesen sein und vor dem 01.01.20007 Altersteilzeit vereinbart haben, erfolgt keine Anhebung der Altersgrenze. Es bleibt somit beim 63. Lebensjahr. Allerdings kann es sein, dass wegen des Besitzschutzes, wie von „KSC“ angedeutet es somit beim bisherigen Zahlbetrag verbleibt. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Um nicht weitere Vermutungen anzuheizen, natürlich bleibt nach § 77 Abs. 3 SGB VI für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, der Zugangsfaktor ( Abschlag) erhalten.

Die Ausführungen von „r2d2“ sprachen allerdings dafür, dass es sich um einen Erwerbsunfähigkeitsrente nach „altem Recht“ handelt, die abschlagsfrei wäre. Unsere Antwort bezog sich allerdings auf eventuell noch nach Eintritt des Versicherungsfalles der EU-Rente liegende rentenrechtliche (Beitrags-) zeiten. Aber, wie gesagt um keine weitere Spekulationen vornehmen zu müssen, haben wir den Fragesteller zur Abklärung seiner individuellen Situation an eine unsere Auskunfts- und Beratungsstellen verwiesen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 08.11.2011 | 21:58
Wenn die EM Rente nahtlos in die Altersrente übergeht, bleiben die Abschläge erhalten - egal wann die Rente Altersrente heißt. Handelt es sich tatsächlich noch um eine EU Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) nach altem Recht, so hat diese keinen Abschlag und die Altersrente wegen des Besitzschutzes ebenso nicht; auch da ist egal wann die AR beginnt.
Uuuuupsam 08.11.2011 | 22:22
Wenn nach Eintritt der Erwerbsminderung keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten hinzugekommen sind, können Sie sich die Mühe der Antragstellung sparen (siehe Beitrag von "KSC"). Die Regelaltersrente wird zu gegebener Zeit von Amts wegen gewährt.
DarkKnight RVam 10.11.2011 | 07:24
Frage: Ab wann kann ohne Abschläge die Altersrente beantragt werden? Antwort: Gar nicht, die Abschläge der Erwerbsminderungsrente bleiben erhalten, egal wann die Altersrente beginnt! Bei 35 Versicherungsjahren und dem Geburtsjahrgang ist davon auszugehen, dass es keine EU-Rente nach altem Recht - ohne Abschläge - ist. Aber letztlich sind das nur Vermutungen......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026