Hallo Hannelore Gabriel,
seit 1.8.2004 ist der Wechsel von einer Altersrente in eine andere ausgeschlossen. Es verbleibt also bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und dem darin enthaltenen Abschlag.
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Hallo Hannelore Gabriel,
seit 1.8.2004 ist der Wechsel von einer Altersrente in eine andere ausgeschlossen. Es verbleibt also bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und dem darin enthaltenen Abschlag.
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