Hallo Anna Nussmann,
aus Ihrer Sicht vielleicht schwierig, aus DRV-Sicht/Gesetzeslage einfach:
Es gibt keine 'weitere' Altersrente nach der Bewilligung der ersten beantragten und ohne Einstellung laufenden, auch wenn Sie nach dem frühestmöglichen/oder späteren Beginn der "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" weitere Altersstufen mit weiteren möglichen Altersrentenarten durchlaufen haben. Die "Umwandlung" in eine neue (Folge)Altersrente wurde vor Jahrzehnten beendet - außer Papierkram kam regelmäßig nichts bei raus.
Allerdings haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altersrente im Rahmen einer Überprüfung jederzeit 'nachrechnen' zu lassen - "da fehlt was, ich habe neue Beweismittel, andere Gründe...".
Sollten Sie bis zur Regelaltersgrenze noch weitere Versicherungszeiten parallel zur Ihrer jetzigen Altersrente 'erwirtschaftet' haben (z. B. Minijobs, Pflegetätigkeit), erfolgt nach Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch eine Neuberechnung der jetzigen Altersrente ...gibt dann vielleicht einen kleinen Cent/EUR-Betrag oben drauf.
Gruß
w.
PS: Es gibt nicht wenige Rentenempfänger, die glauben, wenn Sie das "_richtige_ Rentenalter erreicht haben, aber dann ...HoHoHo" Nein, vorgezogene Renten wurden aus speziellen Anspruchsgründen bereits etwas früher vom Schlitten des Rentenweihnachtsmanns richtig ausgeliefert - da gibt's grundsätzlich kein Bonuspäckchen mehr :-)