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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente Hinzuverdienst Arbeitslosenversicherung

von Josef27.12.2020 | 11:45
121 Ansichten
4 Antworten

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Ich muss als Bezieher einer vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen des Regelrentenalters auf meinen Hinzuverdienst Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Durch die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen in 2020/2021 kommen merkliche Beiträge zusammen. Wann generiere ich daraus einen Leistungsanspruch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Josef,

der vorherige Hinweis, sich mit dieser Frage an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden, ist durchaus zutreffend.

Ebenso zutreffend ist es, dass Sie trotz eines Anspruchs auf die sogenannte „Vollrente“ wegen Alters auf Ihren Wunsch hin eine „Teilrente“ erhalten können. Diese „Wunsch-„Teilrente kann maximal 99 Prozent betragen.

Ob und inwieweit sich aufgrund des Bezugs eine entsprechenden Voll- oder Wunsch-Teilrente bei Ihnen, z.B. im Falle der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch Ihren Arbeitgeber, Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ergeben, klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit als zuständigem Leistungsträger.

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3 Antworten

Mam 27.12.2020 | 11:58
Im nächsten Leben.
Sichtweiseam 27.12.2020 | 12:48
Durch die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze generieren Sie Mehreinnahmen, die daraus resultierende "merkliche Beiträge" für AlV (Ihr Anteil 1,5%) kompensieren. Ansprüche daraus hätten Sie im Falle von Kurzarbeit oder wenn Sie vor Erreichen Ihrer Regelaltersrente die Tätigkeit, mit der Sie den Hinzuverdienst erwerben, durch Kündigung seitens des Arbeitgebers verlieren. Genauere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
KSCam 27.12.2020 | 13:32
....aber nicht als Voll-Altersrentner, sondern nur dann wenn Sie maximal eine 99% Teilrente beziehen..... Alle Segnungen der Politik lassen sich eben nicht abgreifen. Mit der Entscheidung zur Altersrente sagen Sie doch eindeutig, dass Sie "eigentlich" nicht arbeitslos mehr werden können.
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