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Experten-Antwort

vorgezogene Altersrente - Hinzuverdienst

von Bärli_6015.04.2015 | 11:47
842 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin selbständig und werde ab Juni 2015 vorgezogene Altersrente (schwerbehindert) erhalten. Ich werde aber trotzdem noch Gewinn haben. Muss ich den Gewinn monatlich ausweisen oder reicht der Steuerbescheid und es wird gezwöftelt. Mein Gewinn variiert von Monat zu Monat stark, es kann sein, dass er in einigen Monaten deutlich über 450 Euro liegt, in einigen Monaten deutlich darunter. Vielen Dank für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bärli_60,

grundsätzlich wird das Arbeitseinkommen eines selbständig Tätigen ermittelt, in dem das Jahreseinkommen aus dem Steuerbescheid durch 12 geteilt wird. Dies hat allerdings zur Folge, dass ein zulässiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze aufgrund des gleichbleibenden Hinzuverdienstes nicht geprüft werden kann. Im Einzelfall kann es für Sie daher günstiger sein, den monatlichen Gewinn auszuweisen.

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2 Antworten

=//=am 15.04.2015 | 12:26
In der Regel wird der Steuerbescheid zugrunde gelegt und dann 1/12 als mtl. Einkommen berücksichtigt. Wenn Ihr Einkommen so oft schwankend ist, empfiehlt sich nicht der tatsäche mtl. Gewinn. Sofern Sie bis zum Rentenbeginn im Juni den Steuerbescheid für 2014 vorliegen haben, legen Sie diesen vor und evtl. eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters über Ihr Einkommen ab 2015
Bärli_60am 20.04.2015 | 10:05
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