Bärli_60,
grundsätzlich wird das Arbeitseinkommen eines selbständig Tätigen ermittelt, in dem das Jahreseinkommen aus dem Steuerbescheid durch 12 geteilt wird. Dies hat allerdings zur Folge, dass ein zulässiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze aufgrund des gleichbleibenden Hinzuverdienstes nicht geprüft werden kann. Im Einzelfall kann es für Sie daher günstiger sein, den monatlichen Gewinn auszuweisen.