Heute flattert mir ein Schreiben der BfA ins Haus: möglicherweise würde nach meinem 60. Geburtstag in diesem Jahr ein eventuell höherer Anspruch auf vorgezogene Altersrente bestehen, die zu beantragen wäre.
Angeblich könne die BfA jedoch (Zitat:)
"anhand der ihr zugänglichen Unterlagen nicht maschinell prüfen, ob die Voraussetzungen
für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente vorliegen und ob die Rente ggf. mit Blick auf die Anhebung der maßgebenden Altersgrenzen
wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente um einen Rentenabschlag zu vermindern ist."
Ich frage mich: wer denn, wenn nicht die BfA?!?!?!?!?!
Ich frage mich auch, warum eventuelle Erhöhung der Rente durch aufwendiges Antragsverfahren und Wechsel von ErwerbsminderungRente in den Status vorgez. Altersrente in Anspruch nehmen, wenn der Abschlag letztendlich die Erhöhung fressen sollte ... Das läuft doch als Null-Summen-Spiel!?!?