Hallo Forum,
In einem anderen Beitrag gelesen:
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Kleiner Hinweis am Rande: Eine vorgezogene Altersrente wird zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in eine Regelaltersrente umgewandelt, dies ist sogar rechtlich ausgeschlossen.
Und dennoch sind die Beiträge aus dem Hinzuverdienst ab Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich in der (nicht umwandelbaren) Rente zu berücksichtigen.
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Ich nehme mich als Beispiel:
Vorgezogene Rente ab 01.02.2019 mit 10,2% Abzüge mein Lebenlang. Soweit klar. Ist nicht änderbar. Bleibt dann die Hinzuverdienstgrenzen bestehen, ein Lebenlang?
Rente für besonders Langjährig Versicherte ab 01.10.2019 ohne Abzüge. Keine Hinzuverdienstgrenze?
Halbtagsjob ab 01.10.2019, bis zur Regelaltersrente 01.12.2021, mit Teilrente und Hinzuverdienstgrenze danach keine Grenzen mehr?
Ist das Richtig ?