Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst

von
DvD

Hallo Forum,

In einem anderen Beitrag gelesen:
------------------------------------------------------------
Kleiner Hinweis am Rande: Eine vorgezogene Altersrente wird zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in eine Regelaltersrente umgewandelt, dies ist sogar rechtlich ausgeschlossen.

Und dennoch sind die Beiträge aus dem Hinzuverdienst ab Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich in der (nicht umwandelbaren) Rente zu berücksichtigen.
------------------------------------------------------------

Ich nehme mich als Beispiel:
Vorgezogene Rente ab 01.02.2019 mit 10,2% Abzüge mein Lebenlang. Soweit klar. Ist nicht änderbar. Bleibt dann die Hinzuverdienstgrenzen bestehen, ein Lebenlang?
Rente für besonders Langjährig Versicherte ab 01.10.2019 ohne Abzüge. Keine Hinzuverdienstgrenze?
Halbtagsjob ab 01.10.2019, bis zur Regelaltersrente 01.12.2021, mit Teilrente und Hinzuverdienstgrenze danach keine Grenzen mehr?
Ist das Richtig ?

von
Jonny

Zitiert von: DvD
Hallo Forum,

In einem anderen Beitrag gelesen:
------------------------------------------------------------
Kleiner Hinweis am Rande: Eine vorgezogene Altersrente wird zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in eine Regelaltersrente umgewandelt, dies ist sogar rechtlich ausgeschlossen.

Und dennoch sind die Beiträge aus dem Hinzuverdienst ab Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich in der (nicht umwandelbaren) Rente zu berücksichtigen.
------------------------------------------------------------

Ich nehme mich als Beispiel:
Vorgezogene Rente ab 01.02.2019 mit 10,2% Abzüge mein Lebenlang. Soweit klar. Ist nicht änderbar. Bleibt dann die Hinzuverdienstgrenzen bestehen, ein Lebenlang?
Rente für besonders Langjährig Versicherte ab 01.10.2019 ohne Abzüge. Keine Hinzuverdienstgrenze?
Halbtagsjob ab 01.10.2019, bis zur Regelaltersrente 01.12.2021, mit Teilrente und Hinzuverdienstgrenze danach keine Grenzen mehr?
Ist das Richtig ?

Wer schon eine AR für langjährig Versicherte bekommt kann nicht in eine AR für BESONDERS langjährige Versicherte wechseln. Für beide Renten gilt bis zur Regelaltersgrenze die Hinzuverdienst(grenze) bzw. -anrechnung, danach nicht mehr!

Viel Spaß mit Rente und Hinzuverdienst und beim weiteren Studium der Flexirente habe ich ja schon gewünscht
Jonny

Experten-Antwort

Hallo DvD,

die Hinzuverdienstgrenzen sind bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze immer zu beachten.

Ab dem Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie soviel zur Rente dazu verdienen, wie Sie möchten (und können).

von
DvD

Zitiert von: Experte
Hallo DvD,

die Hinzuverdienstgrenzen sind bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze immer zu beachten.

Ab dem Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie soviel zur Rente dazu verdienen, wie Sie möchten (und können).

Habe ich verstanden.
Danke an Jonny und den Experten, schönes WE

Experten-Antwort

Gerne, ebenso ein schönes Wochenende!

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?