Hallo meier,
die Überprüfung des Einkommens bei selbstständig tätigen Personen kann nur über den Steuerbescheid rückwirkend erfolgen. Das Einkommen aus dem Gewerbebetrieb wird durch die Anzahl der Monate dividiert, in denen es erzielt wurde. Wird dabei festgestellt, dass das Einkommen über der zulässigen Grenze lag, wird für diesen Zeitraum rückwirkend die entsprechende niedrigere Teilrente festgesetzt bzw. gar keine Zahlung geleistet. Die überzahlten Beträge werden per Rückforderungsbescheid zurückgefordert.
Die Zahlung der Rente wird rückwirkend geändert bzw. fällt bis auf weiteres komplett weg.
Gleichermaßen wird vorgegangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Einkommen zu hoch angesetzt war. Dann wird per Bescheid die nächst höhere bzw. die volle Rente nachträglich festgesetzt und der Rentenberechtigte erhält eine entsprechende Nachzahlung.
In diesen sehr individuellen Fallkonstellationen sollte auf jeden Fall eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung erfolgen, da von hier aus nur allgemeine Hinweise gegeben werden können.