Hallo Thilo,
in unserem Forum kann ich Ihnen nur die 4. Frage beantworten. Zu den drei anderen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre PKV.
Als Bezieher einer vorgezogenen Altersrente wird Ihnen seitens der Rentenversicherung auch im Falle der Weiterbeschäftigung auf Antrag ein Beitragszuschuss zur PKV gezahlt. Der Antrag wird üblicherweise gleich bei der Beantragung der Altersrente mit gestellt.