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Experten-Antwort

vorgezogene Altersrente wg Schwerbehinderung weitere Beitragszahlung

von themafeld02.07.2017 | 17:24
629 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, können für einen Rentner, der wg. Schwerbehinderung schon die vorgezogene Alterrente bezieht noch weiter Beiträge bis zur offiziellen Altersrente gezahlt werden. Gemeint sind hier Beiträge von der Pflegversicherung, die wg der Pflege eines weiteres kranken Familienmitglieds gezahlt werden. Wenn ja, welche Höchstbeiträge werden anerkannt. Danke für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo themafeld,

dem sehr ausführlichen Beitrag von „eos“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Lediglich zu Punkt 6.) möchte ich eine kleine Korrektur vornehmen: Die Höhe der Beiträge ist seit 01.01.2017 abhängig vom Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Leistungsart (nur Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder nur ambulante Sachleistungen) - siehe auch § 166 Abs. 2 SGB VI i. d. F. ab 01.01.2017. Bis 31.12.2016 war die Beitragshöhe abhängig von der Pflegestufe und dem Umfang der Pflegetätigkeit.

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2 Antworten

eosam 02.07.2017 | 17:44
Seit 01.01.2017 gilt: 1.) Wer eine Altersvollrente bezieht und nebenbei nicht-erwerbsmäßig pflegt, erhält eine Beitragszahlung von der Pflegekasse des zu Pflegenden auf sein Rentenkonto gutgeschrieben. Sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird, also irgendwas zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr, werden die eingezahlten Beiträge als Zuschlag ermittelt, wodurch dadurch der Zahlbetrag erhöht wird. 2.) Eine Umwandlung von einer Altersrente in eine andere erfolgt nicht. 3.) Sofern ab Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin gepflegt wird, gilt man rentenrechtlichen als versicherungsfrei, wenn eine AltersVOLLrente bezogen wird. Dann würden keine Beiträge mehr gutgeschrieben werden. 4.) Dem kann man aber seit 01.07.2017 ein Schnäppchen schlagen, in dem man auf 1% seiner AltersVOLLrente verzichtet (sogenannte 'Wunschrente'). Durch den Bezug einer AltersTEILrente ab Regelaltersgrenze zahlt dann bei entsprechender Pflege die Pflegekasse weiter Beiträge. 5.) Zum 01.07. eines Jahres werden dann die Pflegebeiträge des Vorjahres als Zuschläge berücksichtigt, wodurch es neben der alljährlichen Rentenanpassung zu einer weiteren Erhöhung der Rente kommt. 6.) Die Höhe der Beiträge sind festgeschrieben: Abhängig vom Pflegegrad des zu pflegenden und der wöchentlichen Anzahl der Stunden, die man als Pfleger investiert. Die Höhe der Beiträge wird durch die Pflegekasse berechnet. Fazit: Nahezu immer ist der Verzicht auf 1% der Rente dadurch rentabel. Wenn die Pflege dann beendet wird, kann man - zukunftsgerichtet - wieder die Vollrente beantragen. Und ja, der Verband der Krankenkassen (VdK) hatte scheinbar keine gute Lobby im BMAS als Flexirente & Co. herausgearbeitet worden sind.
SuchenUndFragenam 04.07.2017 | 15:02
... und ich möchte eine Korrektur zu Punkt 4) anbringen: Man schlägt dem Ganzen nicht ein Schnäppchen, sondern ein Schnippchen ;-)
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