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Experten-Antwort

Vorgezogene Altersrente

von Interessierter30.07.2015 | 11:41
1598 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen zur vorgezogenen Altersrente. Konstellation: Frau, Geburt 5/1958, Wann ist bei diesen Geburtsdaten eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen möglich? Wie hoch sind die Abschläge? Jetzt schon vielen Dank für Ihre Antwort! MfG Interessierter

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Rentenarten.

Für den Jahrgang 1958 kommen folgende Rentenarten in Betracht:

1.) Regelaltersrente:

Die Regelaltersrente kann gezahlt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt ist.

Die Wartezeit für die Rente beträgt 5 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten.

Die Vollendung des Regelaltersgrenze liegt bei Jahrgang 1958 bei 66.

In diesem Beispiel wäre der abschlagsfreie Rentenbeginn am 01.06.2024.

2.) Altersrente für langjährig Versicherte:

Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.

Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen.

Hier: 01.06.2021 mit 10,8% Abschlag

Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 66. Lebensjahres.

Hier: 01.06.2024

3.) Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.

Schwerbehinderung von mind. 50%.

Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 61. Lebensjahres mit Abschlägen.

Hier: 01.06.2019 mit 10,8% Abschlag

Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 64. Lebensjahres.

Hier: 01.06.2022

4.) Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Voraussetzung: 45 Jahre Beitragszeiten (Achtung: Besonderheiten bei Sozialleistungen), Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten.

Der frühste Rentenbeginn wäre bei Jahrgang 1958 mit 64 ohne Abschläge.

Hier: 01.06.2022

Ein früherer Beginn mit Abschlägen ist nicht möglich.

Welche Zeiten nun alle genau zu den genannten Wartezeiten zählen, können wir Ihnen gerne bei einer Beratung bei der

Deutschen Rentenversicherung erklären.

Auch können Sie aus Ihrer Rentenauskunft erkennen, wie viele Monate Sie bereits haben, bzw. wie viele Monate Ihnen zur Erfüllung

noch fehlen.

Sollten Sie vor der Regelaltersgrenze (hier: 01.06.2024) in Rente gehen, müssen Sie Hinzuverdienstgrenzen einhalten.

Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Rentenauskunft zu.

Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder schriftlich mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Rentenarten.

Für den Jahrgang 1958 kommen folgende Rentenarten in Betracht:

1.) Regelaltersrente:

Die Regelaltersrente kann gezahlt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt ist.

Die Wartezeit für die Rente beträgt 5 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten.

Die Vollendung des Regelaltersgrenze liegt bei Jahrgang 1958 bei 66.

In diesem Beispiel wäre der abschlagsfreie Rentenbeginn am 01.06.2024.

2.) Altersrente für langjährig Versicherte:

Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.

Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen.

Hier: 01.06.2021 mit 10,8% Abschlag

Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 66. Lebensjahres.

Hier: 01.06.2024

3.) Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.

Schwerbehinderung von mind. 50%.

Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 61. Lebensjahres mit Abschlägen.

Hier: 01.06.2019 mit 10,8% Abschlag

Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 64. Lebensjahres.

Hier: 01.06.2022

4.) Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Voraussetzung: 45 Jahre Beitragszeiten (Achtung: Besonderheiten bei Sozialleistungen), Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten.

Der frühste Rentenbeginn wäre bei Jahrgang 1958 mit 64 ohne Abschläge.

Hier: 01.06.2022

Ein früherer Beginn mit Abschlägen ist nicht möglich.

Welche Zeiten nun alle genau zu den genannten Wartezeiten zählen, können wir Ihnen gerne bei einer Beratung bei der

Deutschen Rentenversicherung erklären.

Auch können Sie aus Ihrer Rentenauskunft erkennen, wie viele Monate Sie bereits haben, bzw. wie viele Monate Ihnen zur Erfüllung

noch fehlen.

Sollten Sie vor der Regelaltersgrenze (hier: 01.06.2024) in Rente gehen, müssen Sie Hinzuverdienstgrenzen einhalten.

Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Rentenauskunft zu.

Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder schriftlich mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

=//=am 30.07.2015 | 11:55
Die Informationen sind leider etwas dürftig. Besteht Schwerbehinderung mindestens 50 %? Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.06.2021 mit 10,8% ab 01.06.2024 ohne Abschlag Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Mindestwartezeit von 45 Jahren!) ab 01.06.2022 OHNE Abschlag Regelaltersrente OHNE Abschlag ab 01.06.2024 Wenn man eine Rentenauskunft bei der DRV beantragt, sind in dieser alle Voraussetzungen und Rentenbeginn der jeweiligen Altersrenten genauestens aufgeführt. Bei Jahrgang 1958 müßte eine solche Rentenauskunft bereits erteilt worden sein.
W*lfgangam 30.07.2015 | 17:36
...edit - Die Redaktion Link zur Rentenauskunft-Online: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
senf-dazuam 30.07.2015 | 17:52
Alternativ zum Self-Service gibt es auch einen kleinen Rentenbeginn-Rechner der DRV: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Doroam 30.07.2015 | 22:05
Lieber W*lfgang, ärgere dich nicht, von Gro(ss)KO(tz) ist eh nix anderes zu erwarten. Liebe Grüsse Doro :)
W*lfgangam 30.07.2015 | 23:06
Liebe Doro, zum Ärgern bin ich zu alt/gelassen - egal wer da unter meinem 'Nick' dumm ein kurzes Statement gibt. Wie wäre es mit nem Kaffee - heiß natürlich ? *g LG w. PS: an Experten/in: Kann man mit Kaffee pur die Wartezeit verlängern, oder ist dafür als Verlängerungstatbestand 'ne Milchzusatzversicherung erforderlich ? *g ...ich schmeiß mich wech - und morgen dieser Beitrag hoffentlich auch ;-)
GroKoam 31.07.2015 | 07:46
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Lieber W*lfgang, ärgere dich nicht, von Gro(ss)KO(tz) ist eh nix anderes zu erwarten. Liebe Grüsse Doro :)
Liebe Doro, zum Ärgern bin ich zu alt/gelassen - egal wer da unter meinem 'Nick' dumm ein kurzes Statement gibt. Wie wäre es mit nem Kaffee - heiß natürlich ? *g LG w. PS: an Experten/in: Kann man mit Kaffee pur die Wartezeit verlängern, oder ist dafür als Verlängerungstatbestand 'ne Milchzusatzversicherung erforderlich ? *g ...ich schmeiß mich wech - und morgen dieser Beitrag hoffentlich auch ;-)
Mach das, das mit den "Weg schmeissen".
Gackiam 01.08.2015 | 17:55
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
...wie wäre es mit einem schnöden Link - so rein medienbruchfrei - oder lassen Sie Ihre Texte etwa noch vorher vom 'Vorzimmer' tippern, die sie hier online stellen dürfen/müssen? *kopfschüttel ;-) Link zur Rentenauskunft-Online: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
Arroganter Klugscheisser
ÄTSCH !!!!!!!!!!!!!
W*lfgangam 10.08.2015 | 21:56
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Rentenauskunft zu.
___...edit - Die Redaktion___ Link zur Rentenauskunft-Online: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
...und tschüss - 'Ihr' spinnt ja wohl, wenn Kommentare zu halbgaren/unvollständigen Experten/in-Meinungen 'geschnippelt' werden, nur weil die nicht mal einen Link zur eigenen DRV zum Online-Abruf setzen können und ich das kritisiere?! Seid Ihr eine unabhängige Redaktion, vielleicht mit so ein büschen Erfahrung in neue Medien - oder weisungsgebunden ...also von der DRV alimentiert ? Gruß w.
B´sonam 11.08.2015 | 14:48
Peinlich peinlich.... Schade W*lfgang, werde Sie hier vermissen....
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