In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Rentenarten.
Für den Jahrgang 1958 kommen folgende Rentenarten in Betracht:
1.) Regelaltersrente:
Die Regelaltersrente kann gezahlt werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt ist.
Die Wartezeit für die Rente beträgt 5 Jahre mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten.
Die Vollendung des Regelaltersgrenze liegt bei Jahrgang 1958 bei 66.
In diesem Beispiel wäre der abschlagsfreie Rentenbeginn am 01.06.2024.
2.) Altersrente für langjährig Versicherte:
Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen.
Hier: 01.06.2021 mit 10,8% Abschlag
Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 66. Lebensjahres.
Hier: 01.06.2024
3.) Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
Voraussetzungen: 35 Jahre mit Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
Schwerbehinderung von mind. 50%.
Der frühste Rentenbeginn wäre mit Vollendung des 61. Lebensjahres mit Abschlägen.
Hier: 01.06.2019 mit 10,8% Abschlag
Der frühste Rentenbeginn ohne Abschlag wäre mit Vollendung des 64. Lebensjahres.
Hier: 01.06.2022
4.) Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Voraussetzung: 45 Jahre Beitragszeiten (Achtung: Besonderheiten bei Sozialleistungen), Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten.
Der frühste Rentenbeginn wäre bei Jahrgang 1958 mit 64 ohne Abschläge.
Hier: 01.06.2022
Ein früherer Beginn mit Abschlägen ist nicht möglich.
Welche Zeiten nun alle genau zu den genannten Wartezeiten zählen, können wir Ihnen gerne bei einer Beratung bei der
Deutschen Rentenversicherung erklären.
Auch können Sie aus Ihrer Rentenauskunft erkennen, wie viele Monate Sie bereits haben, bzw. wie viele Monate Ihnen zur Erfüllung
noch fehlen.
Sollten Sie vor der Regelaltersgrenze (hier: 01.06.2024) in Rente gehen, müssen Sie Hinzuverdienstgrenzen einhalten.
Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage eine aktuelle Rentenauskunft zu.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder schriftlich mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer.