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Vorgezogene Altersteilzeit für Schwerbehinderte?

von fbelardi10.08.2007 | 12:29
1556 Ansichten
3 Antworten

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Als Schwerbehinderter kann ich (Jahrgang 1954) bereits mit 63 Jahren und 8 Monaten in die vorgezogene Altersrente gehen. D.h. 3 Jahre und 8 Monate vor dem Beginn der Regelaltersrente mit dem 67. Lebensjahr. Ich möchte Altersteilzeit machen. Diese endet dann bereits mit 63 Jahren und 8 Monaten, weil es keine Förderung mehr gibt. Kann ich die Altersteilzeit dann auch entsprechend früher (3 Jahre + 8 Monate) beginnen oder muss ich dennoch bis 55 Jahre warten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Altersteilzeit kann immer erst mit 55 begonnen werden. Bei der dargestellten Konstellation also von 55 bis 63+8; es sei denn auf Grund Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist eine Altersteilzeit über 63+8 hinaus möglich

2 Antworten

lotscheram 10.08.2007 | 12:49
Ihr Darstellung enthält einen Gedankenfehler. Das Lebensalter wird für die Regelaltersrente für das Geburtsjahr 1954 um 8 Mon. angehoben auf das 65. Lbj. + 8 Mon. Die Rente wegen Schwerbehindrung wird für 1954 Geborene auf das 63. Lbj. + 8 Monate angehoben, die Differenz ist als nur 2 Jahre und nicht wie Sie schreiben, 3 Jahre und 8 Monate. Wenn Ihre ATZ bisher mit 63 Jahren und 8 Monaten endet, können Sie doch nahtlos in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln, hätten auch keine Minderung und auch Schutzbestimmungen spielten keine Rolle. Sie haben nicht mitgeteilt, wann denn bisher die ATZ beginnen sollte? Es müssen grundsätzlich mindestens 24 Monate sein und eine Inanspruchnahme vor dem 55. Lebensjahr ist nicht möglich. Außerdem, wenn Sie vor dem 60. Lbj. beginnen soll, ist die Zustimmung des AN erforderlich, da sind Zeiten oberhalb von 6 Ja. eher die Ausnahme.
fbelardiam 10.08.2007 | 13:33
OK. Danke. Das war es, was ich wissen wollte. Die Altersteilzeit beginnt nach wie vor mit 55, endet allerdings früher.
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