Hallo Sepp,
für den Jahrgang 1956 besteht die Möglichkeit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen wie folgt (Voraussetzung 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten):
- mit 63 Jahren und 10 Monaten, also ab 01.07.2020
- vorzeitig frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten, das wäre also ab 01.07.2017gewesen, mit Abschlägen in Höhe von 10,8 %
- jeder Zeitpunkt dazwischen
Bei den Abschlägen ist aber zu beachten, dass einmal in der EM-Rente vorhandene Abschläge auch für die Altersrente weiter anzuwenden sind. Lediglich für evtl. neu hinzugekommene Entgeltpunkte wären bei einer Umwandlung erst zum 01.07.2020 keine Abschläge fällig.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen individuell beraten zu lassen oder sich eine Rentenauskunft für die Altersrente anzufordern.