Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorgezogene Rente

von Sepp30.06.2019 | 07:29
73 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin am 27.08.1956 geboren, habe die volle Erwerbsminderungsrente ( unbefriestet ) und einen GDB 50 .Ab wann kann ich die Altersrente beantragen und was habe ich an Abzügen.Lohnt es sich die Rente jetzt schon zu beantragen ,oder soll ich besser warten bis zum 65 Geburtstag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sepp,

für den Jahrgang 1956 besteht die Möglichkeit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen wie folgt (Voraussetzung 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten):

- mit 63 Jahren und 10 Monaten, also ab 01.07.2020

- vorzeitig frühestens mit 60 Jahren und 10 Monaten, das wäre also ab 01.07.2017gewesen, mit Abschlägen in Höhe von 10,8 %

- jeder Zeitpunkt dazwischen

Bei den Abschlägen ist aber zu beachten, dass einmal in der EM-Rente vorhandene Abschläge auch für die Altersrente weiter anzuwenden sind. Lediglich für evtl. neu hinzugekommene Entgeltpunkte wären bei einer Umwandlung erst zum 01.07.2020 keine Abschläge fällig.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen individuell beraten zu lassen oder sich eine Rentenauskunft für die Altersrente anzufordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

DRVam 30.06.2019 | 10:32
Egal
Pingam 30.06.2019 | 13:32
Am 27.08.2018 (62 Jahre) können Sie in die Altersrente mit 63 wechseln.
Schorscham 30.06.2019 | 14:20
Mit diesem Rentenbeginnrechner erfahren Sie es ganz genau: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… (Ganz runterscrollen!) MfG
Verärgerteram 30.06.2019 | 16:11
Ich bin am 27.08.1956 geboren, habe die volle Erwerbsminderungsrente ( unbefriestet ) und einen GDB 50 .Ab wann kann ich die Altersrente beantragen und was habe ich an Abzügen.Lohnt es sich die Rente jetzt schon zu beantragen ,oder soll ich besser warten bis zum 65 Geburtstag
Egal
Vollpfosten, egal ob Du Dich DRV, Kaiser, Groko oder wie auch immer nennst. Einfach nur ein Störer dieses Forums!
Seppam 01.07.2019 | 08:31
Ja, aber das war doch schon vor einem Jahr. Frech!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026