:P Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
Stellen Sie daher den Rentenantrag ganz normal etwa 3 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn. Geben Sie an, dass der Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt, jedoch noch nicht entschieden ist. Der Rentenbescheid muss dann allerdings warten, bis die Entscheidung vorliegt. Ein Hinweis auf die Eilbedürftigkeit an das Versorgungsamt sollte die Bescheiderteilung dort beschleunigen.
Wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht anerkannt wird, werden Sie ja vermutlich eine alternative Rente beantragen wollen. Dann kreuzen Sie ggf. auf dem Rentenantrag beide Renten an und vermerken dazu, dass Sie ggf. den Nachweis der Schwerbehinderung noch nachreichen werden und dann die günstigere Altersrente wünschen.
Man wird Ihnen dann vorläufig die Rente bewilligen, deren Anspruchsvoraussetzungen zum gewünschten Rentenbeginn bereits vorliegen. Die Altersrente für Schwerbehinderte kann anschließend nur bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen so vorliegen, dass die Altersrente für Schwerbehinderte spätestens mit dem gleichen Rentenbeginn beginnen kann. Ein Wechsel von einer Altersrente in eine Altersrente mit späterem Rentenbeginn ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht (mehr) möglich.
Wenden Sie sich wegen des Antrags an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die sollten sich mit dem Problem bereits auskennen.