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Experten-Antwort

Vorgezogener Renteneintritt bei erfüllter Wartezeit (5J.)

von Wini26.11.2020 | 09:55
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6 Antworten

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Hallo, gerne würde ich wissen, ob ich als Selbständiger (mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung) nach fünfjähriger Einzahlung freiwilliger Beiträge in die DRV mit dem Rentenantrag und -eintritt bis zum Erreichen des 67.Lebenjahres (Jahrgang 1966) warten muss, oder ob ein vorgezogener Renteneintritt, ggf. mit Abschlägen, möglich ist? Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen. VG Wini

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Wini,

unsere letzte Antwort und die Aufforderung nähere Angaben zu machen hat sich mit dieser neuen Frage schon erledigt.

Anhand der dargestellten Situation werden Sie keine vorgezogene Altersrente erhalten können, da dies voraussetzen würde, dass Sie mind. auf eine Wartezeit von 35 Jahren kommen. Wie „Senf-dazu“ schon festgestellt hat, kann bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres die Wartezeit von 35 Jahren nicht mehr erreicht werden, auch wenn Sie zusätzlich noch freiwillige Beiträge leisten würden. Der früheste Rentenbeginn wird daher erst mit dem 67. Lebensjahr vorliegen.

Zur letzten Frage bzgl. Erwerbsminderung: Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung werden ebenfalls nicht erfüllt. Rein mit freiwilligen Beiträgen kann in der dargestellten Situation kein Anspruch mehr hergestellt werden. Pflichtbeiträge werden, wie schon dargestellt, erforderlich.

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5 Antworten

senf-dazuam 26.11.2020 | 11:40
Hallo wini! Für die Regelaltersrente sind mindestens 60 Kalendermonate mit Beiträgen (also auch freiwilligen) erforderlich. Ein vorzeitiger Rentenbeginn heißt dann nicht Regelaltersrente, sondern Rente für langjährig Versicherte (was mind. 35 Jahre an bestimmten rentenrechtlichen Zeiten erfordert) oder Rente für schwerbehinderte Menschen oder ... Jede Altersrentenart hat eigene Voraussetzungen, z.B. das Alter und eine bestimmte Wartezeit, also eine Anzahl an Kalendermonaten mit bestimmten Zeiten (siehe § 51 SGB VI).. Wenn bislang nur 5 Jahre an freiwilligen Beiträgen vorliegen un sonst gar nichts, dann dürfte nur noch die Regelaltersrente erreichbar sein. Sind sonst noch Zeiten vorhanden (Kindererziehung, Schule, Ausbildung, ...)?
winiam 26.11.2020 | 11:51
ich muss mich korrigieren bzw. konkretisieren ( habe soeben noch eine genauere Übersicht gefunden): 33 Monate Schulausbildung 15 Monate Pflichtbeitragszeit durch Wehrdienst 57 Monate Hochschulausbildung (weitere Monate wurden wegen Überschreitung der Höchstdauer nicht angerechnet) VG Wini
winiam 26.11.2020 | 11:48
Danke! Ja, Zeiten habe ich noch: - Schulausbildung bis zum Abi: im Versicherungslauf stehen ca. 2 Jahre und 8 Monate - Hochschule: ca. 7,5 Jahre für zwei Hochschulausbildungen Ich bin gespannt, ob es etwas "hilft". VG Wini
senf-dazuam 26.11.2020 | 12:18
hallo wini! Das macht ja mit den 60 Monaten freiwillige Beiträge schon zusammen 165. Dann fehlen noch 255 Monate, also 21 Jahre und 3 Monate. Mit 54 müssten Sie also noch bis zum 75. Lebensjahr weitere Beiträge einzahlen, damit Sie die ab 63 mögliche Rente für langjährig Versicherte erreichen ... Der Zug ist also abgefahren.
W°lfgangam 26.11.2020 | 20:03
Hallo Wini, die Antwort liegt Ihnen doch schon schriftlich von der DRV vor: ggf. letzte Rentenauskunft, Abschnitt H: "Altersrente für langjährig Versicherte" ab 63. HIER ist schlicht nachzulesen, wann/unter welchen Voraussetzungen eine _vorgezogene_ Altersrente möglich ist = 35 Jahre vorhanden/erreichbar, und mit dem Zusatz am Ende dieses nicht mal 10 Zeilen umfassenden Abschnitts: "kann bis zur Regelaltersgrenze nicht mehr erreicht werden!" Da Sie Alter 55 aber noch nicht erreicht haben (bisher wohl keine Rentenauskunft erhalten) geht das ABER AUCH aus der sehr vereinfachten Wartezeitauskunft (und die liegt ihnen vor!) bereits hervor, dass ohne 35 Jahre Versicherungszeit keine vorgezogenen Altersrente möglich ist. Gruß w. PS: Oftmals ist die Leseresistenz schlicht erschreckend, um bereits einfach mitgeteilte Infos der DRV selbst nachzulesen ...dafür aber 'Einkauf-Aktuell' auf dem Lokus von vorne bis hinten mit allen Aktionsrabatten studiert bis die Kacke nicht mehr am dampfen ist ;-) PPS: eine Rentenauskunft können Sie online hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ um das erneut/dann 'im Abschnitt H' nachzulesen, dass nichts mehr vorzeitig geht :-)
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