Hallo, Wini,
unsere letzte Antwort und die Aufforderung nähere Angaben zu machen hat sich mit dieser neuen Frage schon erledigt.
Anhand der dargestellten Situation werden Sie keine vorgezogene Altersrente erhalten können, da dies voraussetzen würde, dass Sie mind. auf eine Wartezeit von 35 Jahren kommen. Wie „Senf-dazu“ schon festgestellt hat, kann bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres die Wartezeit von 35 Jahren nicht mehr erreicht werden, auch wenn Sie zusätzlich noch freiwillige Beiträge leisten würden. Der früheste Rentenbeginn wird daher erst mit dem 67. Lebensjahr vorliegen.
Zur letzten Frage bzgl. Erwerbsminderung: Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung werden ebenfalls nicht erfüllt. Rein mit freiwilligen Beiträgen kann in der dargestellten Situation kein Anspruch mehr hergestellt werden. Pflichtbeiträge werden, wie schon dargestellt, erforderlich.