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vorgezogenes Altersruhegeld oder Erwerbsminderungsrente

von MoniKa23.11.2009 | 11:55
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, was ist der Unterschied zwischen vorgezogenem Altersruhegeld und Erwerbsminderungsrente. Mein Wissen ist, dass man bei voller Erwerbsminderungsrente 400,00 € hinzu verdienen darf. Wann bekommt man das vorgezogene Altersruhegeld - und, kann man auch hinzu verdienen, wenn ja, wieviel € monatlich ? Vielen Dank schon mal im voraus. Mit freundlichen Grüßen MoniKa

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf dieser Seite finden Sie links unter "Themen" das Stichwort "Gesetzliche Rente". Wenn Sie das Feld aktivieren, haben Sie die Möglichkeit, sich über Altersrenten zu informieren. Etwas tiefer finden Sie die Möglichkeit, im "Lexikon" unter dem Begriff "Hinzuverdienst für Altersrenten" weiterzulesen. Unter anderem werden Sie dort lesen, dass Sie auch bei Bezug einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Altersgrenze 400 Euro rentenunschädlich hinzuverdienen dürfen.

2 Antworten

Christianam 23.11.2009 | 12:07
Altersrente erhält, wer bestimmte Voraussetzungen, wie das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, Wartezeit und weitere von der jeweiligen Altersrente abhängigen Voraussetzungen erfüllt. Bei einer Vollrente gilt für alle Altersrenten bundesweit eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze. Ab 01.01.2008 beträgt sie - statisch - 400 Euro monatlich und gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Bei einer Teilrente wegen Alters bestimmen der Umfang der Teilrente, die Höhe der in den letzten drei Kalenderjahren vor dem erstmaligen Rentenbeginn erzielten Entgeltpunkte (mindestens 1,5 Entgeltpunkte) sowie ab 01.01.2008 die Bezugsgröße die Höhe der Hinzuverdienstgrenze Neben einer Regelaltersrente darf unbegrenzt hinzuverdient werden.
Reseam 23.11.2009 | 15:55
Hallo MoniKa, den Begriff "vorgezogenes Altersruhegeld" gibt es seit 1992 nicht mehr offiziell. Eine Altersrente, die vor Erfüllung der Regelaltersrente gezahlt wird, gilt als vorgezogen. Voraussetzung für die Zahlung der vorgezogenen Altersrente (mit Abschlag, da vorgezogen) ist, dass die jeweiligen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diesse gestalten sich bei jeder Rentenart etwas anders. Es gibt aber keine Altersrente, die vor dem vollendeten 60. Lebensjahr gewährt werden kann. MfG Rese
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