Bei Vorliegen einer Versicherungszeit von 35 Jahren können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte zum Rentenbeginn 01.12.2011 mit einem Abschlag von 7,2% in Anspruch nehmen. Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber verbindlich Altersteilzeit vor dem 01.01.2007 vereinbart haben, könnte die Altersrente für langjährig Versicherte schon zum 01.06.2011 mit einem Abschlag von 9,0 % beginnen. Bei Vorliegen von Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mind. 50) oder alternativ Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und gleichzeitiger Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren hätten Sie mit dem 63. Lebensjahr keine Abschläge mehr.