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Experten-Antwort

vorherige frage von mir

von marina17.10.2011 | 14:24
1405 Ansichten
4 Antworten

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mir ist schon von septembergehalt ein rentenbetrag abgezogen worden, da ich wöchentlich 20 Std. gearbeitet habe und zwar durchgehend in september.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2011 | 07:26

Es kann sein, dass bei der Betriebsprüfung festgestellt wird, dass es keine Pflichtbeitragszeit wird, dann sind nachfolgende Zeiten davon betroffen. Lassen Sie die Zeit genau prüfen. Entweder vom zust. Steuerberater des AG oder von der DRV, wenn denn die Zeit so wichtig werden sollte.

3 Antworten

Und jetzt?am 17.10.2011 | 15:25
Rentenauskunft anfordern. Die Hellseher haben alle schon frei. Und aus den völlig sinnfreien Beiträgen lässt sich keinerlei vernünftige Antwort geben.
marinaam 17.10.2011 | 19:07
wieso hellsehen? wenn ich schreibe, dass mir ein beitrag zur rentenversicherung und zwar hälfte arbeitgeber und andere hälfte mir abgezogen wurde von septembergehalt. daraufhin habe ich lediglich die frage gestellt, ob ein monat pflichtversicherung ausreicht damit weitere monate, bei arbeitslosenmeldung durch die arbeitsagentur, angerechnet werden bei der rentenversicherung. außerdem habe ich meinen verlauf durchgesehen und ich kann es locker noch bis zum 63.geburtstag schaffen meine 35 jahre zu bekommen.
Schadeam 17.10.2011 | 23:25
Wieso die erneute Frage? Der Experte hat die Frage doch beantwortet, indem er sagte es gibt eine Anrechnungszeit, wenn der fragliche Monat eine Versicherungszeit ist.......
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