Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs kann sein, dass bei der Betriebsprüfung festgestellt wird, dass es keine Pflichtbeitragszeit wird, dann sind nachfolgende Zeiten davon betroffen. Lassen Sie die Zeit genau prüfen. Entweder vom zust. Steuerberater des AG oder von der DRV, wenn denn die Zeit so wichtig werden sollte.
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