Wann wird ein sogenannter Rentenvorschußbescheid erteilt.
Wie und wann wird dann der entgültige Rentenbescheid erstellt.Ab wann wird dann die Rente nach der letzten Endmeldung gezahlt.Kann bei diesem Verfahren auch die entgültige Rente geringer ausfallen als bei der Vorschußrente.
Gruß
Fritz
Hallo Herr "Fritz",
in einigen Fällen warten die Rentenversicherungsträger die gesonderte Meldung des Arbeitgebers, des Arbeitsamtes, der Krankenkasse und/oder einer anderen Institution nicht ab und erstellen lieber vorab einen vorläufigen Rentenbescheid, um dem Versicherten die Möglichkeit zu geben hier die Betriebs- oder Zusatzrente zeitnah zu beantragen.
Dieser erste Rentenbescheid beinhaltet meistens das aktuelle Jahr bis zum Rentenginn nicht.
Diese fehlenden Daten werden dann später der Versicherungsbiografie hinzugefügt und es ergeht ein entgültiger Rentenbescheid, der in der Regel höher ausfällt, da noch weitere Meldeentgelte vorhanden sind.
Aus der Erfahrung ist dies für den Kunden nur zu erkennen, wenn man sich den Rentenbescheid genau anschaut ( was man eigentlich immer tun sollte ) und im Versicherungsverlauf ( Anlage 1 ) bei der Auflistung der Versicherungszeiten die letzte Meldung noch nicht verarbeitet ist.
Es erfolgt in der Regel (noch vor dem eigentlichen Rentenbeginn) ein weiterer Rentenbescheid.
Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich die Sachbearbeitung telefonisch zu kontaktieren, um sich ein genaueres Bild zu machen.
Hallo Fritz ,
ein Vorschussbescheid wird durch die Sachbearbeitung in der Regel dann erteilt,wenn noch umfangreiche Ermittlungen bezüglich weiterer Versicherungszeiten erforderlich sind. Der zu erteilende Bescheid wird immer unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung evtl. überzahlter Rentenbeträge erteilt.
Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind wird der endgültige Rentenbescheid zugesandt.
Hallo Expertin,
schön wär's wenn ihre Aussage zutreffen würde, aber dem ist nicht so.
Nach dem die einzelnen Träger der Deutschen Rentenversicherung über ihr sogenanntes Benchmarking in direkter Konkurrenz bezüglich ihrer Durchlaufzeiten stehen, neigen immer mehr Träger vorab einen Rentenbescheid zu erlassen ohne die erforderlichen Ermittlungen (Gesonderte Meldung oder KVdR-Meldung Krankenkasse) abzuwarten.
Und diese Verfahrensweise geht allein zu Lasten der Versicherten !!!
Dieses Verhalten wird einerseits toleriert, andererseits auch noch forciert, hauptsache die "Durchlaufzeit" eines Antrags wird eingehalten . :-(
Armes Deutschland :-(
Hallo Fun,
ganz so wie Sie es in Ihrem zweiten Beitrag schreiben ist es nun auch nicht.
Stellen Sie sich mal vor, es sind -wie die Expertin vor mir bereits geschrieben hat- noch Ermittlungen zu führen, welche (unter Umständen) einige Monate andauern. Aus meiner Sicht ist dann nicht nachzuvollziehen, dass die Versicherten mehrere Monate auf ihren Rentenbescheid warten sollen, nur weil z.B. der Arbeitgeber, Krankenkasse o.ä. nicht rechtzeitig die geforderten Daten liefern können.
Da ist es doch besser, die Dauer des Verwaltungsverfahrens nicht auf dem Rücken der Versicherten auszutragen und schnellstens einen vorläufigen Bescheid zu erteilen. Oder ?
Guten Morgen Experte,
recht haben sie, wenn sie "einer" von der DRV Bund sind.
Aber die gängige Methode bei den Regionalträgern und der KBS sieht leider anders aus, und das sage ich, da hinlänglich bekannt.
Bestes Beispiel: Altersente nach ATZ ; Rentenbeginn 01.01.2010; Antrag 29.09.2009; Bescheid ohne das Jahr 2009 (!) am 15.10.2009 erlassen !
Es liegen keine Auslandssachverhalte oder noch weitere Ermittlungen vor, Versicherungskonto vollständig (und mehrfach) geklärt.
Toll , oder ?!?!
Hallo FUN,
die DRV Bund ist an diesem Forum nicht beteiligt, von daher werden die Experten auch nicht dort beschäftigt sein.
Und bei dem Regionalträger, den ich kenne, wird der Vorschußrentenbescheid nur erteilt, wenn ein Sachverhalt vorliegt, wie der Experte es beschrieben hat.
Ich weiß aber auch, dass es einige Regionalträger gibt, die es so handhaben wie Sie es beschrieben haben.
Das kann m.E. nach aber nicht der Sinn von Bechmarking sein.
Hallo Evchen,
meines wissens sind auch Experten der DRV Bund hier im Boot.
Aber was soll's.
Es ist wie es ist.