Wie Wolfgang schon richtig ausgeführt hat, muss der Sozialversicherungsausweis bei der Vertragsunterzeichnung noch nicht vorgelegt werden. Nach § 18h SGB 4 ist der Ausweis erst bei Beginn einer Beschäftigung beim Arbeitgeber vorzulegen; ist dies nicht möglich, kann dies auch später noch nachgeholt werden.
Beantragen Sie jedoch sobald wie möglich den Ausweis bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.