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"vorläufiger" SV-Ausweis

von nixi06.10.2009 | 19:52
2408 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe einen neuen Job in Aussicht und brauche natürlich einen neuen SV-Ausweis. Leider kann ich meinen nicht finden, deswegen werde ich morgen einen neuen beantragen. Meine Frage ist jetzt: Muss der Arbeitgeber den Schrieb akzeptieren, der ihm mitteilt, dass ich eine neue beantragt oder kann er darauf bestehen, dass er den SV-Ausweis erst erhält, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Danke für Ihre Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie Wolfgang schon richtig ausgeführt hat, muss der Sozialversicherungsausweis bei der Vertragsunterzeichnung noch nicht vorgelegt werden. Nach § 18h SGB 4 ist der Ausweis erst bei Beginn einer Beschäftigung beim Arbeitgeber vorzulegen; ist dies nicht möglich, kann dies auch später noch nachgeholt werden.

Beantragen Sie jedoch sobald wie möglich den Ausweis bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

3 Antworten

Wolfgangam 06.10.2009 | 20:30
Hallo nixi, das Schreiben zur Bestätigung - Sie werden den neuen Ausweis bei Ihrer Krankenkasse beantragen, und von dort ein Bestätigungsschreiben erhalten/anfordern - dass Sie einen neuen SV-Ausweis beantragt haben, reicht aus. Mehr geht im Moment nicht, da muss sich der Arbeitgeber noch ein paar Tage gedulden, daran sollte es nicht scheitern. Für die Anmeldung zur Sozialversicherung braucht er eigentlich zunächst nur Ihre Sozialversicherungsnummer - und die bleibt die gleiche. Gruß w.
nixiam 06.10.2009 | 20:50
Danke für die Antwort.
-_-am 07.10.2009 | 19:40
Ansprechpartner ist vorrangig die Krankenkasse, die eine Neuausstellung veranlasst. Nachdem die Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis nicht mehr besteht, genügt dem Arbeitgeber die Versicherungsnummer, um Sie korrekt anzumelden. Diese kann auch durch ein früheres Schreiben der Deutschen Rentenversicherung oder einen der jährlichen Entgeltnachweise des früheren Arbeitgebers belegt werden.
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