Hallo siriustag21,
die vorläufigen Durchschnittsentgelte werden nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern von der Bundesregierung mit einer Rechtsverordnung festgelegt.
Die Bestimmung erfolgt dabei für das laufende Jahr immer am Jahresende. Da zu diesem Zeitpunkt logischerweise noch nicht alle Statistikdaten vorliegen, kann der Wert nur vorläufig festgelegt werden.
Wie die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, wird der Wert gegenüber dem später festgestellten tatsächlichen Wert manchmal zu hoch und manchmal zu niedrig festgesetzt. Daher ist es in dem einen Jahr günstiger für die Rentner und im anderen Jahr eben ungünstiger.
Eine Neuberechnung der Rente wegen der Bekanntgabe des endgültigen Durchschnittsentgelts ist nicht möglich, weil es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt.