Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDer Beitragszuschuss entspricht dem Aufwand des Rententrägers, wenn eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner bestehen würde, aktuell circa sieben Prozent. Grundsätzlich sind in die Krankenversicherungspflicht auch Betriebsrenten einbezogen.
Nach den Zahlen die Sie genannt haben, hätten Sie bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Belastung von circa 500,-- Euro monatlich. Nach meiner Erfahrung dürfte die private Krankenversicherung in etwa genauso viel kosten, bei vermeintlich besseren Leistungen.
Meines Erachtens haben Sie im Nachhinein betrachtet mit Ihrer Wahl Recht gehabt. Zu der Zeit Ihrer Entscheidung für die private Krankenversicherung war es sehr wahrscheinlich noch nicht absehbar, dass Ihre Bruttoaltersbezüge so ausfallen. In vielen Fällen muss die gleiche Summe privater Krankenkassenbeitrag aus niedrigeren Renten bestritten werden; so sollte man vermutlich auch die anderen Beiträge verstehen.
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