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Vorruhestand

von Justin04.11.2008 | 21:06
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8 Antworten

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Hallo guten Abend Ich bin im Sept. 1950 geboren und bin im sog. Vorruhestand. Meine Kündigung erhielt im November 2003 zum 31.08.08. Ich habe eine Abfindung bekommen und nach Wegfall des Arbeitslosengeldes ohne Leistungsbezug . Trotzdem macht die Agentur mächtig druck wegen einer Arbeitsaufnahme. Der Sozialplan sieht vor das ich dann mit 60 in Rente wegen Arbeitslosigkeit in Rente gehe. Dieser Sozialplan ist an Bedingungen geknüpft. Der Arbeitgeber gleicht den Rentenverlust aus. Außerdem stockt er die Betriebliche Altersversorgung erheblich auf. Da macht er aber nur wenn ich mit 60 in Rente gehe. Bei erneuter Arbeitsaufnahme wäre diese Regelung hinfällig Zum einen habe den Vertrauensschutz der bei erneuter Arbeitsaufnahme außer Kraft tritt und hätte Obendrein noch Finanzielle Nachteile. Ich war 41 Jahre beim selben Arbeitgeber. Nun verstehe ich die Agentur nicht warum dieser Druck ?? Warum sollte ich mich denn auch selber schaden wollen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für den Vertrauensschutz, um mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch zu nehmen, ist es ausreichend, wenn die Kündigung vor 1.1.2004 erfolgte und das Beschäftigungsverhältnis nach dem 31.12.2003 beendet wurde. Eine spätere Beschäftigungsaufnahme ist für den Vertrauensschutz unschädlich.

7 Antworten

Michael1971am 05.11.2008 | 09:30
zunächst mal das Positive, der Vertrauensschutz geht bei einer erneuten Arbeitsaufnahme nicht verloren. Ihr Problem und das vieler Anderer, ist die schlichte Tatsache, dass das Arbeitslosengeld nicht einen gleitenden Übergang in die Rente sichern soll, sondern die Zwischenzeit bis zu einer erneuten Arbeitsaufnahme absichert. Das Arbeitsamt ist demzufolge verpflichtet, Sie schnellstmöglich wieder zu vermitteln. Die Ausnahme hiervon, stellte die Erklärung nach § 428 SGB III dar, die jedoch 31.12.2007 ausgelaufen ist. Vielfach wurde bei Vorruhestandsregelungen wie der Ihren einfach vergessen, dass die Erklärungsmöglichkeit nur befristet in Anspruch genommen werden konnte oder es wurde darauf gesetzt, dass der Gesetzgeber wie schon öfters die Abgabefrist verlängert. Um den Rentenanspruch ab 60 nicht zu verlieren, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als beim Arbeitsamt gemeldet zu bleiben und ggf. Sperrzeiten zu riskieren.
dakeram 05.11.2008 | 12:08
Hallo Justin, ich möchte Sie nicht beunruhigen, aber nach meinem Kenntnisstand reicht eine Kündigung vor dem 31.12. 2003 nicht aus um mit 60 in Rente gehen zu können. Sie müssen dazu noch am 1.1.2004 arbeitslos gemeldet gewesen sein, was Sie nicht waren, da Ihr Arbeitsverhältnis erst am 31.08.08 endete. Frühester Rentenbeginn wäre dann mit 63. Ich empfehle Ihnen sich darüber bei der DRV genaustens zu informieren um negative Überraschunge zu vermeiden. MfG.
Justinam 05.11.2008 | 12:07
Sicher gibt es Menschen die mit 58 noch Arbeit suchen oder müssen. Wenn ich Leistungen beziehen würde könnte ich ja die Agentur noch verstehen das sie mich in Arbeit bringen will.Ich muss alles daran setzen keine Arbeit mehr zu bekommen, denn sonst würde ich die durch den Arbeitgeber garantieten Leistungen verlieren. Ich bin in einer Maßname der Agentur. Da sind außer mir noch 20 andere Vorruheständler und nich einer davon kann oder will Arbeiten. Aber bitte, das ist jetzt meine Persönliche Meinung. Diese Maßnahmen kosten nur dem Steuerzahler Geld und haben keinerlei effect. Das einzigste ist das man schönere Arbeitslosentahlen schreiben kann. Mit freundlichen Gruß Justin
sabam 05.11.2008 | 12:59
Hallo Justin, lassen Sie sich nicht verunsichern. Voraussetzung für den Beginn der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ist, dass Sie entweder am 1. Januar 2004 arbeitslos waren ODER das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 1. Januar 2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist. Nachzulesen in § 237 Abs. 5 Satz 1 SGB VI
Michael1971am 05.11.2008 | 12:58
Tja, das ist zur Zeit das Paradoxe. Diejenigen, die eigentlich in Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wollen, erhalten diese Rente nur, wenn sie alles daran setzen, nicht die Rente zu erhalten aber das Pech/Glück haben, keine Arbeit zu finden. Ohne vollständige Arbeitslosenmeldung beim Arbeitsamt können Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für Arbeitslose unter Umständen nicht erfüllen. Eine entsprechende Meldung beim Arbeitsamt setzt aber unabhängig vom Leistungsbezug voraus, dass Sie offiziell Willens sind, alles zu tun, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Allerdings müssen Sie auch bedenken, dass allein schon die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nur ein Mittel war, um ältere Arbeitslose zu Lasten des Rentenversicherungsträgers aus der Arbeitslosenstatistik zu entfernen. Diese Rente wurde zu einer Zeit eingeführt, als die Rentenkassen noch voll waren, sich aber die Kassen der Arbeitsämter geleert haben. Drohende Langzeitarbeitsloigkeit ist jedoch nichts, was die Rentenversicherung zu entschädigen hätte. Deshalb wurde der Rentenanspruch für Geburtsjahrgänge ab 01.01.1952 abgeschafft. Darüberhinaus hat der Gesetzgeber den Zugang zur Rente mit dem Wegfall der Erklärung nach § 428 SGB III schon jetzt erschwert. Das Politikpendel schwingt derzeit eben zurück von der Rentenverischerung zur Arbeitslosenversicherung. Um aber die gesunkenen Arbeitslosenzahlen unter diesen Voraussetzungen zu halten, müssen die Arbeitsämter verstärkt ihren Kernaufgaben nachkommen. Dazu gehört die Arbeitsvermittlung, nicht Sie in Ruhe zu lassen, auch wenn Ihnen das lieber wäre.
Justinam 05.11.2008 | 14:22
Vielen Dank an Alle Mitwirkenden hier im Forum mit freundliche Gruß Justin
Haraldam 05.11.2008 | 14:31
Hallo Justin Sie haben im guten Glauben mit ihrem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen und sehen nun es ist doch alles etwas anders. Ihr Arbeitgeber konnte damals noch nicht wissen dass die 58er Regelung nicht mehr anwendbar ist. Mein Arbeitgeber hat es aber gewusst und mich trotzdem in Messer laufen lasse. Ich habe zum 31.12.2007meinen Altersteilzeitvertrag in einen Altersaustritt umgewandelt. Zum Schluss schuld sind wir ganz alleine, wir wahren zu naive und haben die Ausführungen unseres Arbeitgebers geglaubt. Gruß Harald
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