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Vorruhestand, Altersteilzeit

von Wolfgang22.06.2018 | 08:23
266 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forum, mein Arbeitgeber möchte mich betriebsbedingt kündigen. Ich bin Jahrgang 1967 arbeite seit meinem 15 Lebensjahr und bin unbefristet, mit einem GdB 50, schwerbehindert. Meine Jobsuche war bisher leider erfolglos. Noch bin ich ungekündigt. Welche Alternativen (Programme, neue Regelungen) gibt es noch falls ich keinen neuen Job mehr finde? die ich meinem Arbeitgeber vorschlagen könnte, um einen Übergang in eine Art „Vorruhestand, Altersteilzeit“ zu vereinbaren. Leider habe ich erst einen Renten- Beratungstermin im August bekommen. Was vielleicht zu spät ist. Das damit finanzielle Einbußen verbunden sind ist mir bewusst. Vielen Dank, Wolfgang

4 Antworten

???am 22.06.2018 | 09:52
In Rente können Sie frühestens mit 62 gehen (mit Abschlägen). Wie Sie Ihren Unterhalt bis dahin sichern, liegt in erster Linie in Ihrer eigenen Verantwortung. Ihr Arbeitgeber wird Sie über einen so langen Zeitraum (11 Jahre!) wohl kaum unterstützen. Das staatliche Programm heißt übrigens Alg2.
Helferinam 22.06.2018 | 10:01
Lieber Wolfgang, beim Thema Vorruhestand / Altersteilzeit kann Ihnen die Rentenversicherung leider nicht helfen. Es kommt drauf an was in Ihrem Betrieb so alles möglich ist (Betriebsvereinbarung? Tarifvertrag?)... Fragen Sie mal bei Ihrem Betriebsrat nach. Auch an die Schwerbehindertenvertretung können Sie sich wenden. Danach könnten Sie mit Ihrer Personalabteilung "verhandeln". Bei Ihrem Termin im August wird man Ihnen nicht viel zum Thema "Vorruhestand/Altersteilzeit" sagen können. Dort werden eher folgende Fragen besprochen: Wann könnten Sie frühestens in Rente? Wann können Sie ohne Abschlag in Rente? Wieviel Rente können Sie voraussichtlich erwarten? Wann sollte der Rentenantrag gestellt werden? Viele Grüße Helferin
Helferam 22.06.2018 | 10:10
Hallo, vor Ihnen liegt noch ein steiniger Weg. Sie sind noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Versuchen es so lange wie möglich bei Ihrem AG zu bleiben. Ansonsten sehe ich schlechte Zeiten. Mit 51 Jahren ist der bekannte Zug abgefahren. Mfg
-am 22.06.2018 | 11:08
Hallo Wolfgang, Vorruhestand oder Altersteilzeit sind Beschäftigungsmodelle, die Sie allein mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln müssen bzw. die per Tarifvertrag angeboten werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat hierauf keinen Einfluss. Eine Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen - vorausgesetzt, Sie sind dann noch schwerbehindert und haben die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Ein früherer Rentenbezug wäre nur möglich, wenn Sie erwerbsgemindert sind. Zu Ihren Rentenansprüchen können Sie sich bei Ihrem Beratungstermin im August informieren. Bezüglich möglicher Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie sich mit Ihrem Betriebsrat oder mit Ihrer Gewerkschaft in Verbindung setzen.
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