Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorruhestand / Ausgleichszahlung

von Ratlos22.06.2021 | 14:46
94 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn ich am 01.01.2022 in den Vorruhestand gehe, würden mir 8,4 Prozent abgezogen, ich erwäge also eine Ausgleichszahlung. Da stellt sich mir die Frage: Durch unterdurchnittlichen Verdienst (Gastronomie/Handel) bekäme ich vermutlich Grundrente. Macht es also überhaupt Sinn, diese Ausgleichszahlung vorzunehmen oder verschenke ich dadurch Geld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

die Deutschen Rentenversicherung kann zurzeit noch keine individuellen Auskünfte zur Grundrente geben.

Die Arbeiten zur Umsetzung des Grundrentengesetzes laufen bereits auf Hochtouren. Neben dem Aufbau eines Datenaustauschverfahrens mit der Finanzverwaltung müssen auch knapp 26 Millionen teils sehr alte Versicherungskonten auf einen möglichen Anspruch auf Grundrente hin untersucht werden. In diesen Konten kann auf die für die Grundrentenprüfung benötigten Informationen oft nicht einfach zugegriffen werden.

Um die Zeit zu überbrücken, bis wir unsere Kundinnen und Kunden auch zum Thema Grundrente in gewohnter Qualität beraten können, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf seiner Internetseite umfangreiches Material zur Verfügung. Mit diesen FAQs, dem Flyer „Grundrente: Fragen und Antworten“ und auch ein paar stark vereinfachten Beispielen können Sie sich einen ersten Überblick über diese neue Leistung verschaffen. Sobald eine individuelle Beratung möglich ist, wird eine Information der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

Dann sollten Sie sich zu dieser Frage individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

senf-dazuam 22.06.2021 | 17:17
Sie wollen also 2,5 Jahre Pflichtbeitragszeiten weniger einbringen. Sind dann noch die mind. 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden? Das hängt von der Anzahl an Grundrentenzeiten und der Höhe der Pflichtbeiträge ab. Die Gesetzesbegründung zum neuen § 76g gibt an, dass "Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" nicht zu berücksichtigen sind. Sie erhöhen damit nicht die Entgeltpunkte, aus denen sich der Grundrentenzuschlag errechnet. M.E. wird unabhängig davon der Grundrentenzuschlag ermittelt, und dann erfolgt der nächste Zuschlag, um den Abschlag auszugleichen. Ob sich das rechnet, hängt auch davon ab, ob Sie damit rechnen, nach ca 20 Jahren zu erleben, dass sich Ihr Einsatz amortisiert.
W°lfgangam 22.06.2021 | 21:24
Gewohnte (Online-)Qualität hängt auch damit zusammen, nicht nur in bloßem Text zu plappern, daher: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren… ;-) Gruß w.
Ratlosam 23.06.2021 | 09:33
Guten Morgen, Die Expertenantwort: Für die Katz, die kann ich online lesen. Übrigens halte ich es für zynisch, zunächst die Neurenten auf einen Anspruch zu prüfen, wobei dieser Vorwurf an die Politik gerichtet ist. Die zweite Antwort/Frage: Ja, ich habe bis dato insgesamt 37 Jahre Pflichtbeitragszeiten. Mir scheint, ich werde um einen professionellen Rentenberater,mit Einsicht in meine Unterlagen, nicht herum kommen.
Na dan!nam 23.06.2021 | 11:36
Zitat von Ratlos anzeigenausblenden
Die warten gerade auf Klugsch... wie Sie und werden Ihnen zur Grundrente auch nichts weiter sagen können, aber Sie können ja Ihren Unmut dann an dem Berater oder der Beraterin auslassen. Eventuell treffen Sie ja auch auf entsprechende "professionelle" Rentenberater die Ihnen dann entsprechend die Grenzen aufzeigen und sich das dann auch noch vergüten lassen. Es sei Ihnen zu gönnen. Nebenbei: Was Sie für zynisch halten oder nicht, interessiert niemanden.
Ratlosam 23.06.2021 | 14:50
Sehr geehrter Herr Na dan!n, wer hier von Unmut getrieben wird ist deutlich zu erkennen. Ich jedenfalls habe niemanden beleidigt. Und, dass ich über die erste Antwort nicht in Begeisterung verfallen bin, ist glaube ich auch nachvollziebar. Denn, sie sagte absolut nichts aus. Wenn Sie also Ihren Frust ableiten wollen dann gehen Sie zu Ihrem Boxsack, der freut sich über Prügel. Schönen Tag noch.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026