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Experten-Antwort

Vorruhestand mit 55

von Martha Herz11.02.2014 | 10:53
1495 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe da mal eine Frage, mein Partner wird im April 55 und hat im Januar den Antrag bei der DRV auf Vorruhestand gestellt. Wie verhält sich das Ganze eigentlich? Kann die DRV den Antrag ablehnen? Ab wann würde bei Bewilligung der Antrag gelten, mit dem Tag des Geburtstages oder mit Ablauf des Monats. Wer zahlt die Rente aus? Da eine Meldung an das AA und die betriebliche Altersvorsorge gemacht werden musste? Martha Herz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2014 | 14:02

"Vorruhestand mit 55" gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung nicht.

Vielleicht kann Ihr Partner eine Vorruhestandsregelung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

Über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren.

2 Antworten

Realistam 11.02.2014 | 12:13
Ich glaube da liegt ein Missverständis vor. Vorruhstand gibt es nicht bei der DRV. Regulärer Rentenbeginn wäre der 01.06.2025. Altersrente für langjährig Versicherte wäre ab dem 01.04.2022 mit 11,4% Abschlag möglich. Vielleicht möchte Ihr Partner ein Altersteilzeit Regelung, die ist aber nur mit dem Arbeitgeber möglich und darauf gibt es auch keinen Rechtsanspruch.
Schadeam 11.02.2014 | 12:01
Was meinen Sie genau? Bei der DRV kann man Renten, aber keinen "Vorruhestand" beantragen - so gesehen können wir raten, was Sie wissen wollen. Mit 55 könnte es eine Rente wegen Erwerbsminderung sein????
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