Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorruhestand und mehr als 400€

von Anna18.04.2012 | 08:14
1707 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In meinem Bekanntenkreis gibt es jemanden der kassiert Rente und hat noch 2Jobs mit mehr als 400€. Sie nimmt Jungen Menschen den Job weg.Was kann man da tun.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

sofern ein Altersrentner die Regelaltersgrenze erreicht hat, unterliegt er nicht mehr einer Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400 EUR. Daher ist es zulässig, wenn diese Grenze überschritten wird und vom Rentenversicherungsträger nicht zu beanstanden.

Der Arbeitnehmer hat die jeweiligen Arbeitgeber über das weitere Beschäftigungsverhältnis zu informieren, so dass die Arbeitgeber prüfen, ob aus den Minijobs ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Sollte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht sein, so ist der Rentner verpflichtet, die Hinzuverdienste beim Rentenversicherungsträger zu melden, wenn diese zusammengerechnet 400 Euro/ mtl. überschreiten. Spätestens bei Abgabe der jeweiligen Jahresmeldung durch die Arbeitgeber würde bei einem Rentner vor Vollendung der Regelaltersgrenze auffallen, dass die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist und eine Kürzung der Rente auch für die Vergangenheit geprüft werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Galgenhumoram 18.04.2012 | 08:26
wenn die Dame oder der Herr die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, kann nichts unternommen werden, da dies rechtens ist. Sollte die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht sein, kann es durchaus sein, dass zwar mehr jobs ausgeübt werden, aber der Verdienst insgesamt 400,00 nicht überschreitet....man sollte also vorsichtig sein, wenn die GENAUEN Umstände unbekannt sind...ist ja schließlich nur eine Bekannte
Fritzam 18.04.2012 | 09:03
Hallo @Anna Das ist hier kein Denunzianten(Stasi horch und kuck) Forum! MfG Fritz
_icham 18.04.2012 | 09:17
unabhängig vom "denunzieren": Es ist erlaubt, neben einem Rentenbezug zu arbeiten! Vllt fällt auch die Rente nicht so hoch aus, dass man davon leben könnte, oder es gibt noch Schulden, die man abtragen muss, oder ... Da gibt es also überhaupt nix zu tun!
Mannie_ham 18.04.2012 | 11:52
hmmm, also vorruhestand wäre eh schon mal klasse.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026