Guten Tag,
im September beginne ich meine LTA Maßnahme im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Da ich zwischenzeitlich in den Bezug von ALG II gefallen bin, da das ALG I eingestellt wurde (ein Verfahren ist hier anhängig), habe ich eine Frage zum Vorschuss auf Übergangsgeld. Übergangsgeld steht mir zu, da die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor 2 Jahren endete (Oktober 2013). Da Übergangsgeld zum Ende des Monats, und ALG II zum Monatsbeginn gezahlt werden, benötige ich einen Vorschuss. Nach Paragraph 25 SGB II wurde mir ein Vorschuss in Form der bisherigen Leistungen gewährt. Da ich jedoch auch zur Ausbildungsstätte 65 Km einen Weg pendeln muss, benötige ich auch einen Vorschuss auf die Reisekosten, da diese über 250 € im ersten Monat betragen. Das Jobcenter lehnt einen Vorschuss der Reisekosten bisher ab, daher nun meine Frage wer hier zuständig ist den Vorschuss zu erbringen? Jobcenter oder Rentenversicherung.
Vielen Dank.