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Experten-Antwort

Vorschuss auf Übergangsgeld bzw. Reisekosten

von Daniel 01.08.2015 | 11:42
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, im September beginne ich meine LTA Maßnahme im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Da ich zwischenzeitlich in den Bezug von ALG II gefallen bin, da das ALG I eingestellt wurde (ein Verfahren ist hier anhängig), habe ich eine Frage zum Vorschuss auf Übergangsgeld. Übergangsgeld steht mir zu, da die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor 2 Jahren endete (Oktober 2013). Da Übergangsgeld zum Ende des Monats, und ALG II zum Monatsbeginn gezahlt werden, benötige ich einen Vorschuss. Nach Paragraph 25 SGB II wurde mir ein Vorschuss in Form der bisherigen Leistungen gewährt. Da ich jedoch auch zur Ausbildungsstätte 65 Km einen Weg pendeln muss, benötige ich auch einen Vorschuss auf die Reisekosten, da diese über 250 € im ersten Monat betragen. Das Jobcenter lehnt einen Vorschuss der Reisekosten bisher ab, daher nun meine Frage wer hier zuständig ist den Vorschuss zu erbringen? Jobcenter oder Rentenversicherung. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Über einen Vorschuss entscheidet die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Bitte setzen Sie sich daher bzgl. Ihrer Frage mit der zuständigen Sachbearbeitung des Kostenträgers Ihrer LTA- Maßnahme in Verbindung. Falls die Deutsche Rentenversicherung Ihr zuständiger Kostenträger ist, können Sie Ihren Ansprechpartner mit Telefonnummer und Servicezeit auf Ihrem Bewilligungsbescheid ersehen.

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13 Antworten

HotRodam 01.08.2015 | 14:14
Wenn kein Vorschuss gewährt wird, würde ich diese ominöse "LTA-Maßnahme" auch nicht antreten. 65 Kilometer Wegstrecke sind ohnehin unzumutbar !
???am 01.08.2015 | 14:38
Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter der DRV nach, ob man Ihnen da helfen kann.
Herr Z.am 01.08.2015 | 15:12
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… 2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
Juppam 01.08.2015 | 16:19
Herr Z,Du solltest Dir wegen Zwangshandlungen psychiatrische Hilfe suchen.
Papst Purgatorius Iam 01.08.2015 | 17:48
Zitat von Herr Z. anzeigen
Herr Z. schrieb

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071144

2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer

Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben.

Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby.

Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ?

Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land.

"Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand.

Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422

Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen:

Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10

EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10

EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10

Fehlt nur noch der Lohn-Abstand.

Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde.

EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto.

Herr Z.

Auch dich liebt Jesus und Wir vergeben dir. Lasset uns beten: Selig sind denn die Armen im Geiste, denn ihrer sei das Himmelreich und selig sind die, die Hinzen und Kunzen, denn die kommen auch dort rein. Amen!
Schorscham 01.08.2015 | 20:01
Zitat von Jupp anzeigen
Und welchem Psychiater sollte man so einen "außergewöhnlichen" Patienten zumuten? Hätte ich so einen Klapskalli wie Herrn Z. als Arbeitskollegen gehabt, wäre das für mich ein Kündigungsgrund gewesen. Oh, ich vergaß, dass dieser "Herr Z." das wahre Arbeitsleben "offenkundig" nur aus der Theorie kennt. ;-)
Teufelam 02.08.2015 | 12:36
Selig sind denn die Armen im Geiste
...muss das schon auf Erden so sein? ;-) Gruß w.
Hahahahaha, ja, muß! Denn bald ist er dann bei mir hier unten! Auf ROT glühendem Rost, wo er mit brennenden Spießen in den Allerwertesten gepiekt wird. Und das von Höllenaufgang bis Höllenuntergang - und umgekehrt! PS: He Purgi, für dich ist auch noch ein Plätzchen frei! Du triffst hier manchen "Kollegen"......
Schorscham 02.08.2015 | 14:28
Zitat von Teufel anzeigen
Ich schätze mal, dass der Herr Z. selbst auf dem glühenden Rost sitzend unaufhörlich sein Mantra vom "EUR 1.975 netto-Mindestlohn" herunterbeten würde. Und auf seinem Grabstein wird irgendwann zu lesen sein: "Und ich hatte doch Recht!" ;-)
Gackiam 02.08.2015 | 16:02
Keiner mag den seltsam´ Z., der Blödsinn schreibt und das nicht nett. Hat er denn vor dem Kopf ein Brett? Das glaubt, wer liest, den Schmarrn vom Z. Drum raten wir dem Herren Z.: Geht mit deinem Müll ins Bett!
HotRodam 02.08.2015 | 16:30
Der kluge Herr Z. hat sogar schon vorm Bundesverfassungsgericht geklagt und sich dafür 2 als "Missbrauchsgebühren" getarnte Geldstrafen von jeweils 150 Euro eingehandelt, weil den Richtern die sachlichen Argumente ausgegangen sind ! Etwas mehr Respekt bitte !
Juppam 02.08.2015 | 17:34
Als Querulant vor vielen Gerichten zu scheitern und dafür sogar bestraft zu werden,ist für Dich also etwas Positives ? Aber klar,Herr Z hat ja auch 64 Sylvester auf der Hartz IV Unität zugebracht und ist daher natürlich um ein Vielfaches Komeptenter als ein Richter am BVerG. Du solltest einmal den Inhalt Deines Schädels umrühren lassen,da ist etwas durcheinander gekommen.
W*lfgangam 02.08.2015 | 18:40
...so ganz klar geht aus Ihrem Beitrag nicht hervor, ob Sie nun auf Verteidiger oder Staatsanwalt machen - telefonieren Sie doch noch mal bitte mit Ihrem Mandanten durch die Glasscheibe, um das abzustimmen ;-) Gruß w.
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