Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung zur Adaption in der medizinischen Rehabilitation abhängigkeitskranker Menschen vom 27. März 2019
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"Die erforderlichen Reisekosten zwischen der Adaptionseinrichtung und der Praktikumsstätte werden auf Antrag erstattet, soweit nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Mögliche Ermäßigungen sind zu nutzen (§ 73 SGB IX). "...
Das heißt, Sie haben Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Leider wird das "passende" Antragsformular nicht online angeboten.
(oder ist nicht so leicht auffindbar…?)
Bitte wenden Sie sich an das Fallmanagement in der Adaptionseinrichtung, die sollten wissen, welches Formular zu verwenden ist und es evtl. auch vorliegend haben.
Vielleicht können Sie auch dort einen Vorschuss beantragen, denn selbst wenn Sie alles erforderliche einreichen, dauert es ja einige Zeit, bis die DRV das bewilligt und überweist (auch einen Vorschuss auf Ihr Übergangsgeld).
Das Fallmanagment kann Sie auch beraten, ob Sie eventuell aufstockende Leistungen durch das Jobcenter (ALGII) beantragen können.
Viel Erfolg und alles Gute auf Ihrem Weg!!!
Tippsi