Hallo Jens V.,
die Entscheidung über einen Vorschuss stellt einen Verwaltungsakt dar, aus dessen Bestandskraft jedoch kein Anspruch auf das spätere und endgültige Übergangsgeld entsteht. Mit Erlass der abschließenden Verwaltungsentscheidung verliert ein Vorschussbescheid seine Wirksamkeit.
Insofern warten Sie bitte Ihren endgültigen Bescheid über die Gewährung des Übergangsgeldes ab.