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Experten-Antwort

Vorschussbescheid - Abwarten oder Widerspruch?

von Jens V.12.10.2015 | 06:29
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3 Antworten

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Liebe Forenteilnehmer, nehme seit Ende August an einer Umschulung teil und habe letzte Woche zwei Schreiben der DRV bekommen. Das erste besagt, dass noch Unterlagen zur Bearbeitung meines Übergangsgeldantrages fehlen würden. Schreiben Nr.2, das mich einige Tage später erreichte, war ein sogenannter "Vorschussbescheid". Dieser Vorschussbescheiid bescheinigt mir ein Übergangsgeld in Höhe meiner letzten tariflichen Grundvergütung, allerdings OHNE tariflich zugesicherte Leistungen (Wochenendzuschläge, Weihnachts-, Urlaubsgeld) oder Provisionen. Außerdem wurde im Vorschussbescheid der dem Arbeitsentgelt entgegen zu setzende Tarif- bzw. ortsübliche Lohn mit keinem Wort erwähnt, was ich ebenso nicht nachvollziehen kann. Dieser Vorschussbescheid enthält bereits eine Rechtsfolgenbelehrung, laut denen ich innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen müsste. Ist dies gerechtfertigt oder wird nach Einsendung der noch fehlenden Unterlagen (u.a. Tarifvertrag, Provisionsermittlung...) ein hoffentlich korrekter endgültiger Bescheid ausgestellt? Möchte nur ungern irgendwelche Pferde scheu machen, wenn dann im endgültigen Übgergangsgeldbescheid alles korrekt sein sollte. MfG Jens

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens V.,

die Entscheidung über einen Vorschuss stellt einen Verwaltungsakt dar, aus dessen Bestandskraft jedoch kein Anspruch auf das spätere und endgültige Übergangsgeld entsteht. Mit Erlass der abschließenden Verwaltungsentscheidung verliert ein Vorschussbescheid seine Wirksamkeit.

Insofern warten Sie bitte Ihren endgültigen Bescheid über die Gewährung des Übergangsgeldes ab.

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2 Antworten

Leserinam 12.10.2015 | 07:50
Hallo Jens V., die Vorgehensweise ist korrekt und von einem SB der sich mit den Gesetzen auskennt. § 42 SGB I regelt Vorschüsse und die Schätzung muss nach pflichtgemäßen Ermessen erfolgen. Da Zusatzleistungen (Wochenendzuschläge u.s.w.) nicht individuell geschätz werden können, ist das völlig i.O. Der Vorschuss wurd eigentlich nur auf Antrag gezahlt und deshalb hat sich da jemand Gedanken gemacht, damit sie nicht ohne Einkommen darstehen. Das ist ein Lob wert. Bei mir wurde es bisher nicht geschafft (trotz Antrag) innerhalb eines Monats zu bearbeiten.....
=//=am 12.10.2015 | 15:43
Der "VORSCHUSSBESCHEID" sagt aus, dass Ihnen bis zur endgültigen Klärung des Tariflohnes (was nicht immer ganz einfach ist) schon einmal Übergangsgeld angewiesen wird, damit Sie nicht ohne Geld dastehen. Sobald der Tariflohn feststeht, erhalten Sie einen neuen ÜG-Bescheid, wo auch der Tariflohn berücksichtigt wird. Das höhere ÜG wird Ihnen dann angewiesen. Da es sich auch bei dem Vorschussbescheid um einen Verwaltungsakt handelt, MUSS er mit derRechtsmittelbelehrung versehen werden! Legen Sie aber bloß keinen Widerspruch ein, dadurch wird alles viel komplizierter und dauert dann noch länger.
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