Hallo, Suse,
zu den zwei bereits vorhanden Antworten wollen wir ergänzend mitteilen, dass das Sterbevierteljahr auf das Konto überwiesen wird, welches bei der Aufnahme des Antrages auf Zahlung eines Vorschusses festgelegt wurde. Ob die Zahlung zu Unrecht auf das genannte Konto überwiesen wurde, können wir nicht beantworten. Sie haben die Möglichkeit einen Rechtsbeistand zu kontaktieren um die Frage juristisch klären zu lassen. Klären Sie ggf., ob die Vorschusszahlung bereits angewiesen wurde oder ob eine Auszahlung noch nicht angewiesen wurde. Näheres erfahren Sie von der zuständigen Niederlassung Renten Service der Deutschen Post.
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html