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Experten-Antwort

Vorschussrente

von Suse26.11.2020 | 13:08
187 Ansichten
6 Antworten

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kürzlich ist mein Vater, in Rente, verstorben. Meine Mutter lebt seit Anfang 2019 im Pflegeheim. Sie hat eine Betreuerin, aber keinen Einwilligungsvorbehalt. Der Bestatter beantragte die Vorschusrente. Dazu hat die Betreuerin ein eigenes Konto eingerichtet und meinte, das Geld wäre für das Sozialamt bzw. für die Kosten des PFlegeheims. Hätte die Vorschussrente nicht auf das gemeinsame Konto der Eltern gehen müssen, welches zu diesem Zeitpunktund noch immer existierte? Welchem Zweck dient die Vorschussrente? Ich habe gelesen, sie dient den Unkosten während der Trauer? Also den Bestattungskosten, den laufenden Mietzahlungen, ggf. Räumung der Wohnung, dem Ausgleich der laufenden Kosten, die nicht storniert werden konnten und damit die Angehörigen nicht noch zusätzlich zur Trauer finanzielle Sorgen und Nöte haben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Suse,

zu den zwei bereits vorhanden Antworten wollen wir ergänzend mitteilen, dass das Sterbevierteljahr auf das Konto überwiesen wird, welches bei der Aufnahme des Antrages auf Zahlung eines Vorschusses festgelegt wurde. Ob die Zahlung zu Unrecht auf das genannte Konto überwiesen wurde, können wir nicht beantworten. Sie haben die Möglichkeit einen Rechtsbeistand zu kontaktieren um die Frage juristisch klären zu lassen. Klären Sie ggf., ob die Vorschusszahlung bereits angewiesen wurde oder ob eine Auszahlung noch nicht angewiesen wurde. Näheres erfahren Sie von der zuständigen Niederlassung Renten Service der Deutschen Post.

https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html

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5 Antworten

DRVam 26.11.2020 | 13:19
Es gibt keine Zweckbindung einer Vorschussrente.
Galgenhumoram 26.11.2020 | 14:14
Das sogenannte Sterbevierteljahr ist die Witwenrente in voller Höhe für die ersten 3 Monate nach dem Versterben. Es ist somit der eigene Anspruch der Witwe, wird aber bei verstorbenen Rentner als Überbrückung in einer Summe geleistet und im Rentenbescheid gegengerechnet.
Erkenntnisam 26.11.2020 | 15:21
Hätte man nicht die Betreuung einer familienfremden Person übertragen, wären diese Probleme erst gar nicht entstanden.
Karlaam 03.12.2020 | 17:45
Hätte man nicht die Betreuung einer familienfremden Person übertragen, wären diese Probleme erst gar nicht entstanden.
geb ich Recht, aber da wurden wir nicht gefragt, wurde einfach bestimmt.
Ein Vorsorgevertrag mit Betreungsverfügung zu Lebzeiten wäre auch dienlich gewesen.Für alle die das noch nicht gemacht haben. Für Sie nun leider zu spät. Viele denken immer noch das der Ehepartner automatisch der Betreuer wird dem ist leider nicht so.
Suseam 03.12.2020 | 14:52
geb ich Recht, aber da wurden wir nicht gefragt, wurde einfach bestimmt.
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