Die Sterbeübergangszeit, sogenanntes "Sterbevierteljahr", wird komplett für drei Monate ausgezahlt.
Im zweiten und dritten Monat erfolgen keine Zahlungen aus dieser Rente.
Die Deutsche Post AG zahlt dann den Vorschuss, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Rentenservice der Deutschen Post AG unter Vorlage der Sterbeurkunde beantragt wird.