Hallo Klas58,
ob in Ihrem Fall eine Erwerbsminderung vorliegt wird durch den ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung bei Beantragung der Ewerbsminderungsrente geklärt. Zur Antragstellung können Sie sich an die Beratungsstellen oder die Versichertenältesten/ -berater der Deutschen Rentenversicherung wenden.