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Vorsorge

von Monika23.10.2009 | 09:57
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Mein 20-jähriger Sohn hat zum diesjährigen Wintersemester keinen Studienplatz bekommen und wird deshalb seine Gleitzonentätigkeit (400 bis 800 €)noch ein Jahr länger ausüben. Empfiehlt es sich, in dieser Zeit höhere Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, um damit seinen späteren Status zu verbessern?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Verdienste zwischen 400,01 und 800,- Euro müssen nicht die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden. Allerdings sind dann auch die sich daraus ergebenden Rentenansprüche niedriger, da sich die Rentenbeiträge aus einem fiktiven niedrigeren Verdienst als dem tatsächlich erzielten berechnen (was zunächst den Vorteil bietet, einen höheren Nettoverdienst auf dem Gehaltskonto zu haben).

Daher besteht auch für diese Beschäftigungen, auch Midijobs genannt, innerhalb der sog. "Gleitzone" (Entgelte zwischen 400,01 und 800,- Euro) die Möglichkeit, die Beiträge aufzustocken.

Die Beiträge in der Gleitzone führen zwar allein schon zu vollwertigen Beitragszeiten (da der Verdienst ja über 400,- Euro mtl. liegt), durch den niedrigeren Rentenbeitrag fällt aber der Zuwachs der Rente geringer aus.

Generell kann gesagt werden, dass der Anteil mit dem Verdienst steigt.

So ist zur Zeit beispielsweise bei einem Verdienst von 400,01 Euro ein Beitrag von 19,68 Euro vom Arbeitnehmer zu zahlen, was einer Entlastung von 20,12 Euro gegenüber dem "regulären" Beitrag entspricht.

Bei einem mtl. Verdienst von 800,- Euro dann ist die Entlastung vollständig aufgebraucht, sodass der Beitrag in Höhe von 79,60 Euro vom Arbeitnehmer zu entrichten ist.

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