Die erste Frage betraf die Möglichkeit der Erstattung der bereits in die Deutsche RV eingezahlten Beiträge. Dies besteht für Sie unter Berücksichtigung der in § 210 Sozialgesetzbuch VI genannten Voraussetzungen nicht.
Solange der Auslandsverzug (innerhalb der EU) nur vorübergehehend ist, sehe ich in Bezug auf den Abschluss einer Riester Rente keine Nachteile. Sie können zwar dann erst nach Rückkehr in die BRD einen solchen Vertrag abschließen/Förderungen erhalten, wären dann aber mit 30/anfang 30 immer noch jung genug, um etwa mit einer Riester Fonds oder Rentenversicherung genügend Altersvorsorgekapital aufzubauen.
Probleme bei der Riester-Förderung ergeben sich aber dann, wenn Sie im Rentenalter ins EU Ausland dauerhaft verziehen - weil dann regelmäßig die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in der BRD entfällt (künftige DBAs und EU Rilis mal außen vor); womit die bereits an Sie gewährten Steuervorteile zu erstatten wären.
Die von user Amade aufgezeigten Vorsorgemöglichkeiten sind in jedem Fall lesenswert. Als erst 27 Jähriger dürfte indes eine individuelle Altersvorsorgeberatung in einer Verbraucherzentrale "mangels Masse" zu keinem für Sie befriedigendem Ergebnis führen - außer Sie haben Ihre Familien/- und Berufsplanung bereits abgeschlossen und halten sich auch daran.....
Zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sei darauf hingewiesen, dass ab 2008 u.a. auch die Portabilität inländischer Ansprüche erheblich verbessert wurde (unverfallbare AG finanzierte Ansprüche bereits mit 25 Jahren nach 5 Jahren) - was Ihnen aber bei Verzug ins Ausland wenig nützen wird.
Finden Sie indes einen Arbeitgeber der Ihnen für das Alter eine Versorgungsleistung zusagt und finanziert, so wäre dies in jedem Fall ein sehr wichtiger und auch vorteilhafter Baustein für Ihre persönliche Altersvorsorge. Selbst finanzierte betriebliche AV über externe Anbieter (wie dies etwa bei einer Penisonskasse oder Direktversicherung der Fall ist) sind im Regelfall ungünstiger.
Dass jedweder Versorgungsanspruch aus betrieblicher AV im Alter versteuert (Ertargsanteil oder voll nachgelagert) bzw. mit dem vollen KV Satz belastet wird, sollte in künftige Rechnung miteinbezogen werden.
Wissen ist Macht, und gerade in Belangen der zusätzlichen AV von Vorteil. Der wichtigste Faktor für die späteren Alterseinkünfte ist und bleibt aber Ihre schulische bzw. berufliche Ausbildung und letztlich das Glück, einen AG zu finden, der ein entsprechend gut bezahltes und sicheres Beschäftigungsverhältnis bietet.
Sofern der Wissensdrang nach Möglichkeiten zur zusätzlichen AV gestillt werden möchte, sei ein VHS Kurs zur Altersvorsorge empfohlen, vgl. http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/kursfinder.html
Mfg