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Vorsorge bei mögl. Umzug ins EU-Ausland

von ik999916.12.2007 | 12:50
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, Ich bin 27 Jahre alt und habe kürzlich meine erste (richtige) Arbeitsstelle angetreten. Vor meinem 5-jährigen Studium habe ich bereits eine 2,5-jährige Ausbildung absolviert und dabei in die ges. Rentenversicherung eingezahlt. Aus privaten Gründen spiele ich mit dem Gedanken in 1 oder 2 Jahren ins EU-Ausland zu ziehen. Soweit ich es diversen Broschüren entnehmen konnte, kann ich mir die Beiträge nicht auszahlen lassen (soweit ich in einem anderen Mitgliedstaat SV-pflichtig bin), treffe aber dann die Mindestversicherungszeit von 5, 15, 20 oder 35 Jahren nicht. Da ein nicht unerheblicher Teil meines Gehalts für die RV draufgeht, bin ich natürlich beunruhigt, ob ich überhaupt noch eine Rente aus der deutschen RV beziehe, wenn ich ins EU-Ausland ziehe (wenn ich noch nicht 5 Jahre einbezahlt habe) bzw. was dann mit meinen bisherigen Beiträgen passiert. Deshalb meine erste Frage: Was passiert mit meinen bisher einbezahlten Beiträgen, wenn ich nach 4 Jahren RV-Pficht ins EU-Ausland ziehe? Werden meine Beiträge während der Ausbildung auch angerechnet, wenn zw. Ausbildung und meiner jetzigen Beschäftigung ein mehrjähriges Studium liegt? Meiner Generation wird zusätzlich ans Herz gelegt, auch privat für das Alter vorzusorgen (quasi doppelt für die Rente zu zahlen), da wir von unserer Rente später wohl nicht leben können. Deshalb würde ich gerne zusätzlich betriebliche oder private Maßnahmen ergreifen. Könnte man die Beiträge einer Direktversicherung oder Pensionskasse auch ins Ausland mitnehmen oder von dort aus weiterbezahlen, auch wenn man nicht mehr bei dem Arbeitgeber tätig ist, der die Direktvers. Bzw. Pensionskasse abgeschlossen hat? Ich bin mir auch nicht sicher, in wie weit die freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung sinnvoll ist, wenn die gesetzliche schon nicht mehr viel abwerfen wird, wenn ich in Rente gehe. Bekäme ich als Rentner, dann wenigstens eine Rente i.H.d. Beiträge, die ich einbezahlt habe, oder ist nicht mal dies (aufgr. von Inflation und anderen Faktoren) gewährleistet? Können Sie mir ein Vorsorge empfehlen, die meine Zukunftspläne (mit Ausland) unterstützt? Da quasi jeder Monat zählt würde ich mich über eine schnelle Rückmeldung sehr freuen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die erste Frage betraf die Möglichkeit der Erstattung der bereits in die Deutsche RV eingezahlten Beiträge. Dies besteht für Sie unter Berücksichtigung der in § 210 Sozialgesetzbuch VI genannten Voraussetzungen nicht.

Solange der Auslandsverzug (innerhalb der EU) nur vorübergehehend ist, sehe ich in Bezug auf den Abschluss einer Riester Rente keine Nachteile. Sie können zwar dann erst nach Rückkehr in die BRD einen solchen Vertrag abschließen/Förderungen erhalten, wären dann aber mit 30/anfang 30 immer noch jung genug, um etwa mit einer Riester Fonds oder Rentenversicherung genügend Altersvorsorgekapital aufzubauen.

Probleme bei der Riester-Förderung ergeben sich aber dann, wenn Sie im Rentenalter ins EU Ausland dauerhaft verziehen - weil dann regelmäßig die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in der BRD entfällt (künftige DBAs und EU Rilis mal außen vor); womit die bereits an Sie gewährten Steuervorteile zu erstatten wären.

Die von user Amade aufgezeigten Vorsorgemöglichkeiten sind in jedem Fall lesenswert. Als erst 27 Jähriger dürfte indes eine individuelle Altersvorsorgeberatung in einer Verbraucherzentrale "mangels Masse" zu keinem für Sie befriedigendem Ergebnis führen - außer Sie haben Ihre Familien/- und Berufsplanung bereits abgeschlossen und halten sich auch daran.....

Zu den Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sei darauf hingewiesen, dass ab 2008 u.a. auch die Portabilität inländischer Ansprüche erheblich verbessert wurde (unverfallbare AG finanzierte Ansprüche bereits mit 25 Jahren nach 5 Jahren) - was Ihnen aber bei Verzug ins Ausland wenig nützen wird.

Finden Sie indes einen Arbeitgeber der Ihnen für das Alter eine Versorgungsleistung zusagt und finanziert, so wäre dies in jedem Fall ein sehr wichtiger und auch vorteilhafter Baustein für Ihre persönliche Altersvorsorge. Selbst finanzierte betriebliche AV über externe Anbieter (wie dies etwa bei einer Penisonskasse oder Direktversicherung der Fall ist) sind im Regelfall ungünstiger.

Dass jedweder Versorgungsanspruch aus betrieblicher AV im Alter versteuert (Ertargsanteil oder voll nachgelagert) bzw. mit dem vollen KV Satz belastet wird, sollte in künftige Rechnung miteinbezogen werden.

Wissen ist Macht, und gerade in Belangen der zusätzlichen AV von Vorteil. Der wichtigste Faktor für die späteren Alterseinkünfte ist und bleibt aber Ihre schulische bzw. berufliche Ausbildung und letztlich das Glück, einen AG zu finden, der ein entsprechend gut bezahltes und sicheres Beschäftigungsverhältnis bietet.

Sofern der Wissensdrang nach Möglichkeiten zur zusätzlichen AV gestillt werden möchte, sei ein VHS Kurs zur Altersvorsorge empfohlen, vgl. http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/kursfinder.html

Mfg

8 Antworten

Amadéam 16.12.2007 | 15:22
In Sachen EU-Ausland und Gesetzliche Rentenversicherung empfehle ich Ihnen, sich durch den folgenden link durchzuarbeiten: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20278/SharedDo… Ein Ergebnis vorweggenommen: Es gehen Ihnen weder Beitragszeiten für die Berufsausbildung noch andere bisher in D zurückgelegte Beitragszeiten verloren, selbst wenn diese insgesamt weniger als 60 Monate betragen sollten. Fehlende Monate an sämtlichen Wartezeiten (= Mindestversicherungszeiten) können in der deutschen Rentenversicherung auch mit EU-Beitragszeiten erfüllt werden. Umgekehrt gilt für jeden EU-Rententräger das Gleiche. Im Rentenfall zahlt jedoch jeder EU-Staat die Rente aus seinen eigenen Zeiten und nach nach seinen gesetzlichen Bestimmungen, es wird also keine EU-Gesamtrente aus einer Hand gezahlt. Wie Sie schon messerscharf erkannt haben, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Zur staatlich geförderten Vorsorge: Sollten Sie dauerhaft im EU-Ausland Ihren Wohnsitz behalten, müssten Sie nach derzeitigem Rechtsstand die netten Riester-Zulagen und Steuervorteile wieder zurückzahlen. Auch die anderen Möglichkeiten, staatlich gefördert vorzusorgen, scheinen mir für Ihren Fall inflexibel zu sein. An Ihrer Stelle würde ich auf die angebliche Förderung verzichten und privat vorsorgen. Mal sehen, was zum Aspekt der Vorsorge noch für Vorschläge kommen?
Amadéam 16.12.2007 | 15:59
Sie sind noch jung. Daher sollte bei Ihrer Vorsorge der Aktienanteil sehr hoch sein. Investieren Sie in einen weltweit anlegenden Aktienfonds und schliessen einen Sparplan über eine DIREKTBANK ab. Das erspart Ihnen an der Rendite zehrende Gebühren und hohe Ausgabeaufschläge http://www.direktbankvergleich.de/ Die Stiftung Warentest hat in jedem Heft im hinteren Teil eine Auflistung von Fonds aufgeführt, die nicht nur kurzfristig, sondern schon über einen längeren Zeitraum überdurchschnittliche Renditen erzielen. Aktien unterliegen übrigens nicht so sehr dem Inflationsverzehr http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-7923/inflation_a… Trotzdem sollte man nicht alles auf eine Karte setzen. Interessant und absolut gebührenfrei kann man auch Sparpläne mit diversen Bundeswertpapiern - online - bei der Bundeswertpapierverwaltung abschliessen und kostenlos verwahren. Hier gibt es übrigens auch inflationsgeschützte Anleihen http://www.deutsche-finanzagentur.de/cln_051/DE/Home/homepage__n… http://www.deutsche-finanzagentur.de/nn_103022/DE/privateAnleger… http://www.deutsche-finanzagentur.de/cln_051/nn_103492/DE/privat… Sie haben die Qual der Wahl - Bedenken Sie bei allen Vorsorgebemühungen jedoch folgendes - es gibt für Otto Normalverbraucher nicht die ABSOLUTE Sicherheit und den absolut und alleinseeligmachenden Vorsorge-TiPP. Das Folgende ist aus einer reisserisch aufgemachten Anzeige kopiert - ein wahrer Kern ist jedoch dran: "Die 8,5 BILLIONEN Dollar Staatsschulden der USA werden die Weltwirtschaft in eine tiefe Krise reißen - und den Dollar gleich mit! Diese Fakten sprechen eine mehr als deutliche Sprache: • Die Regierung von George W. Bush hat alleine mehr neue Schulden angehäuft als alle vorherigen Regierungen seit 1776 ZUSAMMEN (!) • Die 426,8 Milliarden Dollar Kosten für den Irakkrieg betragen das ACHTFACHE dessen, was die USA für den Einsatz im 2. Weltkrieg ausgegeben haben ... und ein Ende ist nicht abzusehen • Momentan stehen Hypotheken im Wert von fast 6 Billionen Dollar aus. Wenn die Immobilienblase platzt, wird das wie ein Gashebel auf Inflation und Dollarverfall wirken • Und auch in Deutschland liegen 2 Billionen Euro Schulden verborgen, die heimlich, still und leise unter den Teppich gekehrt werden ... (nein, hier ist nicht die Rede von den schon bestehenden 1,4 Billionen Staatsschulden!)..." Irgend einer muss die oben bezeichnete Zeche ja bezahlen. In der Menschheitsgeschichte waren dies meist diejenigen, die sowieso schon am wenigsten hatten.
Redaktionam 16.12.2007 | 20:42
blinder Scherzkeksam 16.12.2007 | 21:02
Sie müssen bei Ihrem Eintrag nur noch das Symbol für "user" ändern. Nichts für Ungut. Jedem Tierchen sein Plaisierchen. Ihr Amadé
andereSicheheitam 16.12.2007 | 21:14
also doch ein Häusel mit Garten als Vorsorge, überlebt jede Inflation
Amadéam 16.12.2007 | 21:39
Immobilien? Im Prinzip nicht schlecht. Allerdings sollte sich diese auch gut verkaufen oder vermieten lassen. In wenigen Jahren haben wir in Deutschland fast entvölkerte Regionen, da sollte man nicht unbedingt eine Immobilie erwerben. http://www.iablis.de/iablis_t/2006/tutt06.html
Amadéam 16.12.2007 | 21:20
Ein Fonds-Sparplanrechner inclusive diverser anderer Rechner http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Fonds/Fondssparrechner.p…
Maria L.am 17.12.2007 | 10:05
Hallo, gerade wenn Sie vorhaben, ins Ausland zu gehen: vergessen Sie alle in Deutschland staatlich geförderte Altersvorsorge. Die ist mit einem Umzug nicht kompatibel. Als Beispiel hier nur die über Entgeltumwandlung finanzierte Betriebsrente (dazu ist hier im Forum auch schon viel geschrieben worden): auch innerhalb Deutschlands ist es schwierig, eine Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen und dort weiterzuzahlen. Ins Ausland läßt sie sich meines Wissens gar nicht mitnehmen. Sie könnten die Betriebsrente theoretisch privat weiterzahlen, aber das ist total unsinnig, weil Sie dann keinerlei Steuer- oder SV-Beitragsvergünstigungen mehr erhalten, aber später die Rente doppelt zur KV/PV verbeitragen müssen und außerdem (in dem Punkt bin ich mir allerdings nicht ganz sicher) noch voll nachgelagert versteuern müssen. Da Sie noch viel Zeit bis zur Rente haben, kann ich mich Amadé nur anschließen: machen Sie sich unabhängig von staatlichen Renten, von denen niemand weiß, wie hoch sie in Zukunft noch ausfallen werden, und sparen Sie in Aktienfonds, um sich selber ein Vermögen aufzubauen, das Sie überallhin mitnehmen können. Umfassende Informationen dazu finden Sie unter www.finanzuni.org Wichtig ist, daß Sie vor dem Aktienfondssparen ein sofort verfügbares Finanzpolster in Höhe mehrerer Netto-Monatsgehälter zurücklegen, und daß Sie nur das Geld sparen, auf das Sie mind. 20 Jahre (oder auch bis zur Rente) verzichten können. Die lange Ansparzeit relativiert das Risiko, das eine Aktienfondsanlage auf kurze Sicht hätte. Der cost-average-Effekt bewirkt ebenfalls eine Reduzierung des Risikos. Langfristig steigen die Aktienmärkte. Festverzinsliche Anlagen würde ich in Ihren jungen Jahren nur für kurz- mittelfristige Ansparvorgänge (beispielsweise für Möbel oder für ein Auto) nutzen. Denn auf lange Sicht wird durch die Inflation die meist niedrige Rendite dieser Anlagen stark abgewertet und gegebenfalls erhalten Sie dann sogar weniger an Kaufkraft zurück, als Sie heute an Kaufkraft zurücklegen. Gruß, Maria L.
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