Sehr geehrter vosunire,
bezüglich der Riesterrente können wir auf die Ausführungen von „hkh“ verweisen. Besonders wichtig ist dabei zu beachten, dass bei der privaten Riesterrente – im Gegensatz zu den Betriebsrenten – bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, was die Rendite deutlich erhöht.
Sofern Ihre Frau nicht berufstätig ist, muss sie nur einen sehr geringen Eigenanteil zahlen (5,- EUR/mtl.), so lange Versicherungspflicht aufgrund der Kindererziehung besteht. Danach ist bei einem eigenständig bestehenden Vertrag überhaupt kein eigener Beitrag zu leisten. Voraussetzung ist hierbei, dass Sie selbst über einen eigenen Riestervertrag verfügen.
Sofern Sie keinen eigenen Riestervertrag haben bzw. abschließen möchten und Ihre Frau ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ausübt, kommt Ihre Frau dadurch in den Riesterrentenanspruch, dass sie den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von derzeit 15 % um 4,9 % aufstockt. Sie gilt damit als „normale“ Arbeitnehmerin.