Hallo jana,
wird eine Ehe geschieden, findet der Versorgungsausgleich statt. Das kann man sich so vorstellen, als würde ein Guthaben umgebucht. Derjenige mit dem höheren Guthaben gibt so viel ab, bis der mit dem geringeren oder mit gar keinem Guthaben gleichviel besitzt.
Dadurch sollen während der Ehezeit erworbene Versorgungsansprüche gleichmäßig aufgeteilt werden. Ausgleichspflichtig ist der, der die höheren Ansprüche erworben hat. Der andere Ehepartner bekommt zum Ausgleich die Hälfte des Wertunterschiedes. Vereinfacht heißt das: Beim Versorgungsausgleich bekommt der eine Ehepartner das hinzu, was der andere an Versorgungsanwartschaften verliert.
Die Folge des Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass sich die Rente des Ausgleichspflichtigen verringert, die des Ausgleichsberechtigten erhöht.
Näheres über die Durchführung des Versorgungsausgleichs und die Berücksichtigung in Ihrem Versicherungskonto erfahren Sie in folgender Broschüre der DRV:
"Geschiedene - Ausgleich bei der Rente"
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/geschiedene__ausgleich__bei__rente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geschiedene_ausgleich_bei_rente