Folgendes spekulativ, da weder ein Gesetz vorliegt noch ein solches - nach meiner Kenntnis - derzeit inhaltlich diskutiert wird; in Ergänzung der vorherigen Antworten.
Als 1999 die "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen" in den Kreis der rentenversicherungspflichtigen Selbständigen aufgenommen wurden, hat der Gesetzgeber eine Art Vertrauensschutzregelung geschaffen, die besagt, dass wenn eine ausreichende anderweitige Absicherung gegen Alter, Tod und Invalidität vorliegt, es die Möglichkeit gibt, sich von der eintretenden (zusätzlichen) Versicherung befreien lassen zu können:
Ich kann mir persönlich durchaus vorstellen, dass, wenn ein Gesetz kommt, welches alle Selbständigen in die Rentenversicherung einbezieht, eine ähnliche Vertrauensschutzregelung im Sinne einer gleichbleibenden Rechtsschreibung kommen könnte.
§ 231 Abs. 5 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__231.html
Aber wie bereits beschrieben: Abwarten.