Guten Tag,
ich scheide nächstes Jahr als Vorstand aus (Regelaltersgrenze überschritten). Ich will dennoch die Regelaltersrente noch nicht in Anspruch nehmen (wegen Verzinsung) und stattdessen weiter für die AG arbeiten. Der Vorstand ist rentenversicherungsfrei, Vorstand gilt jedoch als angestellt. Was ist zu beachten, wenn eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder vielleicht sogar als Selbständiger bei der AG aufgenommen wird? Danke
Ralpf
Hallo Ralph,
wie Sie bereits erkannt haben, wäre eine nach der Regelaltersrente (weiter)laufende Beschäftigung rentenversicherungsfrei. Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten und RV-Beiträge zahlen. Frage nur, rechnet sich das/wann ...was bringt mir mein zusätzlicher Verzicht auf die Regelaltersrente?
Aus Laiensicht kurz zusammengefasst: in etwa 9 Jahren haben Sie den Verzicht auf die Regelaltersrente + die zusätzliche RV-Beitragszahlung wieder raus, statt sofort die Regelaltersrente mitzunehmen + keine RV-Beiträge ab Weiterbeschäftigung zu zahlen. Kann man machen, auf dem endlichen Weg zur Kiste entscheidet das jeder für sich selbst...
Die meisten/wenigen 'Kunden' in dieser Fragestellung (Rentenverzicht + Beitragszahlung) entscheiden sich für "was ich JETZT habe, das habe ich, her mit der Rente..." ;-)
Gruß
w.
wie Sie bereits erkannt haben, wäre eine nach der Regelaltersrente (weiter)laufende Beschäftigung rentenversicherungsfrei. Sie können auf die Versicherungsfreiheit verzichten und RV-Beiträge zahlen. Frage nur, rechnet sich das/wann ...was bringt mir mein zusätzlicher Verzicht auf die Regelaltersrente?
Aus Laiensicht kurz zusammengefasst: in etwa 9 Jahren haben Sie den Verzicht auf die Regelaltersrente + die zusätzliche RV-Beitragszahlung wieder raus, statt sofort die Regelaltersrente mitzunehmen + keine RV-Beiträge ab Weiterbeschäftigung zu zahlen. Kann man machen, auf dem endlichen Weg zur Kiste entscheidet das jeder für sich selbst...
Die meisten/wenigen 'Kunden' in dieser Fragestellung (Rentenverzicht + Beitragszahlung) entscheiden sich für "was ich JETZT habe, das habe ich, her mit der Rente..." ;-)
Gruß
w.
Danke, bin auch unsicher, ob ich darauf verzichten soll.
Aber trotzdem: was ist mit der Weiterbeschäftigung. Kann ich sowohl als Selbständiger (falls die Voraussetzungen vorliegen) oder als Angestellter weiter bei der AG arbeiten? Gibt es nicht ein Problem bei einer Art der Beschäftigung. Danke nochmals
Ralph
Hallo,
Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungsfrei nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, d.h. die Versicherungsfreiheit tritt erst bei realen Rentenbezug ein.
Da Sie ja die Regelaltersrente erst später beantragen wollen, sind Sie nah dem Ausscheiden als Vorstand wie jeder normale Arbeitnehmer erstmal versicherungspflichtig.
Falls sie als Selbständiger arbeiten, müsste die Versicherungspflicht geprüft werden (evtl Selbständiger mit einem Auftraggeber).
Hallo Ralph,
Sie waren bisher als Vorstand einer Aktiengesellschaft in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig.
Wenn Sie nach Ihrem Ausscheiden aus der Vorstandstätigkeit als Arbeitnehmer weiterarbeiten, sind Sie zwar dem Grund nach versicherungspflichtig. Da Sie aber nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen, sind Sie eigentlich versicherungsfrei. Sie können jedoch auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und in der Folge weitere Beitragszeiten in der Rentenversicherung erwerben, die Ihren Rentenanspruch erhöhen.
Sofern Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, wäre zunächst zu prüfen, ob diese überhaupt in der Rentenversicherung dem Grunde nach versicherungspflichtig ist. Falls ja, ergäben sich die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer Beschäftigung (= Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit des Verzichts).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie waren bisher als Vorstand einer Aktiengesellschaft in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig.
Wenn Sie nach Ihrem Ausscheiden aus der Vorstandstätigkeit als Arbeitnehmer weiterarbeiten, sind Sie zwar dem Grund nach versicherungspflichtig. Da Sie aber nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen, sind Sie eigentlich versicherungsfrei. Sie können jedoch auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und in der Folge weitere Beitragszeiten in der Rentenversicherung erwerben, die Ihren Rentenanspruch erhöhen.
Sofern Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, wäre zunächst zu prüfen, ob diese überhaupt in der Rentenversicherung dem Grunde nach versicherungspflichtig ist. Falls ja, ergäben sich die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer Beschäftigung (= Versicherungsfreiheit mit der Möglichkeit des Verzichts).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Expertenteam,
leider verstehe ich jetzt Folgendes nicht:
Es wurde der § 5 Absatz 4 SGB VI benannt - nur versicherungsfrei, wenn ich eine Rente erhalte. Dies wird wohl nicht so sein, da ich wohl keine Rente beantragen werde. Also wäre ich auf jeden Fall versicherungspflichtig (im Angestelltenverhältnis)- oder?
Dann habe ich mir den Absatz 4 Nummer 3 mal angesehen. Gilt das nur, wenn man generell nie versichert war?
Danke für eine Antwort.
Ralph
Hallo,
leider verstehe ich jetzt Folgendes nicht:
Es wurde der § 5 Absatz 4 SGB VI benannt - nur versicherungsfrei, wenn ich eine Rente erhalte. Dies wird wohl nicht so sein, da ich wohl keine Rente beantragen werde. Also wäre ich auf jeden Fall versicherungspflichtig (im Angestelltenverhältnis)- oder?
Dann habe ich mir den Absatz 4 Nummer 3 mal angesehen. Gilt das nur, wenn man generell nie versichert war?
Danke für eine Antwort.
Ralph
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neues-2017-was-sich-bei-rente-und-altersvorsorge-aendert.html
-> https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/F/flexirentengesetz.html
-> https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/F/flexirente.html