Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Vorstand AG

von Franz Elman21.03.2014 | 15:02
1165 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorstand einer AG ist von der Rentenversicherungspflicht befreit. Ich bin Vorstand seit 01.01.2013. Wenn man sich freiwillig weiterversichern möchte, kann man dies mit dem Formular V020 oder V060 machen. Könnten Sie mir den Unterschied erläutern. Ich war lange Jahre als Arbeitnehmer Inder Rentenversicherung und würde sehr gerne meinen Status aufrechterhalten (inkl.Erwerbsminderungsrente und Witwenrente) - Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz Elman,

die Zahlung freiwilliger Beiträge ist mit dem Vordruck V060 zu beantragen.

Eine freiwillige Beitragszahlung ist für das Jahr 2013 nur noch bis zum 31.3.2014 möglich. Es reicht aber, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt entweder den Antrag stellen oder einen Beratungstermin bei Ihrem Rentenversicherungsträger vereinbaren.

Ein Beratungstermin ist auf jeden Fall sinnvoll, da ohne Kenntnis Ihres bisherigen Versicherungslebens nicht gesagt werden kann, ob Sie mit einer freiwilligen Beitragszahlung Ihren Erwerbsminderungsschutz in der Rentenversicherung aufrecht erhalten können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 21.03.2014 | 15:55
Wenn Sie freiwillig zahlen wollen, nehmen Sie den V060, wenn Sie als Selbständiger Pflichtbeiträge zahlen wollen den V020. Da eine solche Entscheidung gut überlegt sein will, wäre es m.E. unabdingbar sich darüber in einem persönlichen Beratungsgespräch beraten zu lassen, eine Beratung in diesem Bereich sprengt die Grenzen eines Onlineforums bei weitem. Und eigentlich hätte das schon längst passieren sollen, denn in 6 Arbeitstagen läuft die Frist ab freiwillige Beiträge für 2013 zahlen zu können. (alles passiert wieder mal auf den letzten Drücker und in ein paar Jahren heißt es dann: die von der RV haben mich nicht oder falsch beraten. :))
W*lfgangam 21.03.2014 | 19:54
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: Hallo Franz Elman, es reicht, wenn sie Montag (oder bis 31.03.) einen Termin in der nächsten Beratungsstelle absprechen - wegen freiwilliger Versicherung oder der Antragspflichtversicherung. Die Fristen sind damit bereits gewahrt, auch wenn Sie den Termin erst um Weihnachten bekommen. Gruß w. ...natürlich hätte man sich schon mal einen Tag früher informieren können, ist ja noch Zeit ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026